Bericht: BKA hat bisher noch keine Online-Durchsuchung durchgeführt
Die Wiesbadener Polizeibehörde hat die seit 1. Januar bestehende Möglichkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung bisher noch kein einziges Mal genutzt. Sie hält sie aber weiterhin für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt am 1. Januar dieses Jahres noch keine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt. Das hat nach Angaben der tageszeitung (taz) ein BKA-Sprecher auf Anfrage mitgeteilt. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher.
Das neu gefasste BKA-Gesetz hat der Wiesbadener Polizeibehörde neue Befugnisse eingeräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen. Gegen das Gesetz läuft eine Verfassungsbeschwerde, an der auch der FDP-Politiker und ehemalige Innenminister Gerhart Baum beteiligt ist.
In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU und der CSU fordert die FDP einen Verzicht auf Online-Durchsuchungen. Ein Mitarbeiter der FDP-Spitzenpolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heise online erläutert, bei den heimlichen Online-Durchsuchungen sowie bei der Vorratsdatenspeicherung und den Web-Sperren bewegten sich CDU/CSU keinen Zentimeter. Über diese Themen wollen CDU/CSU und FDP am heutigen Donnerstag weiter verhandeln.
Siehe dazu auch:
- BKA-Studie zu Online-Durchsuchung und Skype-Ausleitung$
- Weitere Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz vorgestellt
- Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz läuft
- BKA-Gesetz: Opposition beklagt "schwarzen Tag für die Grundrechte"
- Bundesrat nickt BKA-Gesetz endgültig ab
(anw)