Air France bekommt Buchstabendreher zugesprochen
Die WIPO befindet, dass die Domain www.arifrance.com die Netznutzer täuschen soll.
Manchmal verirren sich Web-Surfer, weil sie einen Domain-Namen versehentlich nicht komplett oder nicht richtig in den Browser eingegeben haben. Ein kleiner Buchstabendreher kann einen überraschenden Halt auf der Reise durch das Internet verursachen. Zum Beispiel: Wer zur Air France will, aber www.arifrance.com eingibt, landet auf einem Angebot des Uruguayers Alvaro Collazo. Der französischen Fluggesellschaft gefiel das nicht. Sie rief das WIPO Arbitration and Mediation Center an und bekam Recht. Collazo muss den Franzosen die Domain überlassen. Bislang befindet sich dort ein Linkverzeichnis für Reise- und Sprachangebote.
"Air France" ist auch in Uruguay ein eingetragenes Warenzeichen. Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization musste darüber befinden, ob arifrance.com eine verwirrende Ähnlichkeit mit dem Markennamen hat. Dabei berücksichtigte sie frühere Entscheidungen wie zum Beispiel in Sachen www.my-airfrance.com. Diese Domain wurde der Fluggesellschaft im Mai zugesprochen. Dabei hatte die WIPO befunden, Air France nutze den Namen weitreichend. Vor diesem Hintergrund meint das Schiedsgericht, die fehlgeschriebene Domain unterscheide sich nicht ausreichend von dem Markennamen. Hier handele es sich um einen Fall von "typosquatting". Die angemahnte Domain beruhe auf der Fehlschreibung eines Markennamens. Dahinter verberge sich offenbar eine Täuschungsabsicht -- auch wenn die Domain derzeit "geparkt" ist, wie es dort heißt, bis eine endgültige Site eingerichtet ist --, da sich www.arifrance.com auch an Reisewillige richte. (anw)