Datenschützer bemängeln Vertragsentwurf zum Bankdatenaustausch mit den USA

Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen über den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten ist laut dem ARD-Hörfunkstudio in Brüssel vorgesehen, dass auch Daten über nationale Zahlungen einsehbar wären.

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Der geplante Vertrag der EU mit den USA über den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten sieht vor, dass auch Datensätze über nationale Zahlungen grundsätzlich einsehbar wären. Das berichtet das Brüsseler WDR/NDR-Hörfunkstudio, dem nach eigenen Angaben der Entwurf vorliegt. Demnach sollen die Europäische Union und das US-Finanzministerium entscheiden dürfen, welche Banken-Dienstleister ihre Daten an die USA übermitteln müssen. Dann wären nicht nur Datensätze des internationalen Dienstleisters SWIFT für die Behörden zugänglich, sondern auch Angaben wie zum Beispiel zu Gehalts- und Mietüberweisungen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte laut WDR/NDR, es wäre nicht vertretbar, zukünftig auch rein nationale Zahlungsvorgänge einzubeziehen. Daten aus ausschließlich innerstaatlichen Transfers sollten deshalb ausdrücklich von der Übermittlung ausgeschlossen werden. Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro bemängelt, dass es noch keine Regel für Löschungsfristen gebe. Außerdem habe er noch Bedenken, dass Informationen an Drittstaaten weitergegeben werden könnten, die europäische Datenschutzstandards nicht erfüllen.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Albrecht fordert, dass die Verhandlungen ausgesetzt werden, damit das EU-Parlament in die Vertragsarbeit einbezogen werden könne. Das sei ab Januar möglich, wenn der Vertrag von Lissabon gelte. Albrecht vermisst eine klare Definition von Terrorismus in dem Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass nur Daten ausgetauscht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. Am besten müsse ein Richter entscheiden, wann Informationen weitergegeben werden dürfen.

Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahres in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. Momentan wird über eine Übergangsregelung verhandelt; nach Angaben der EU-Ratspräsidentschaft soll 2010 über eine dauerhafte Vereinbarung unter Einbezug des EU-Parlaments beraten werden.

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(anw)