Mod-Chips für die Playstation in Australien doch rechtswidrig

In einer Berufungsverhandlung siegte Sony über einen Mod-Chip-Verkäufer.

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Ein australisches Bundesgericht hat ein Urteil vom Juli 2002 aufgehoben, nach dem der Verkauf von Mod-Chips für die Playstation nicht gegen den Urheberrechtsschutz verstößt. Die Entscheidung betrifft aber nur den Verkauf, nicht den Besitz von Mod-Chips, berichten australische Medien. Die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) rechnet nach der Entscheidung mit höheren Preisen für Spiele. Zudem glauben Experten, das Urteil könne sich auch auf Regionalcodes für DVDs und auf den Kopierschutz von CDs auswirken.

Sony hatte gegen Eddy Stevens aus Sydney wegen Verletzung der Urheberrechte geklagt, da er Mod-Chips für die Playstation zum Verkauf anbot und auch installierte. Bei der Playstation gibt es nach dem Vorbild von DVD-Playern drei verschiedene Regionalcodes: Nordamerika, Asien und Europa einschließlich Australien und Neuseeland. Ein Mod-Chip ermöglicht jedoch das Abspielen von Import-Spielen und Kopien und hebt regionale Beschränkungen auf. (anw)