Dreiste Abmahnungen wegen Spam-Beschwerden

Eine Suchmaschine sorgt nicht für Besucher, sondern für E-Mail-Werbung, kostenpflichtige Abmahnungen und jede Menge Ärger.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 205 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Wolf-Dieter Roth

Wer seine Website bekannt machen will, trägt diese gerne bei möglichst vielen Suchmaschinen und Web-Verzeichnissen ein. Kostenlose Online-Eintragsdienste versprechen dieses Vorhaben zu unterstützen. Praktisch immer ist bei der Anmeldung allerdings eine E-Mail-Adresse anzugeben. Fast alle Eintragsdienste und auch manche kleineren Suchmaschinen behalten sich vor, die E-Mail-Adresse an Direkt-Marketing-Unternehmen weiterverkaufen zu dürfen.

Über einen besonders dreisten Fall hatte Telepolis jüngst bereits berichtet: Etob24, laut Impressum mit Firmensitz im US-amerikanischen Florida, ist vorgeblich ein Web-Verzeichnis mit Portal, Kleinanzeigen und weiteren Diensten. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die wohl kaum jemand komplett liest, wird die Weitergabe von Firmenname, Anschrift, E-Mail und Faxnummer an gewerbliche Nutzer, sprich Werbe-Mailer angekündigt.

Etob24 vermietet auf Wunsch auch das hauseigene "Marketing-Tool" namens "Mini-Stage". Die Firma wirbt offen damit, dass der eigentliche Nutzen für den Mieter darin steht, in Bestätigungs-Mails zur Anmeldung bei der Suchmaschine eigene Werbung verstecken zu können. Zudem werden die Systeme vernetzt. Bis zu drei Mal täglich erhält ein Anmelder dann weitere Eintrags-Bestätigungen von Suchmaschinen, die er meist gar nicht kennt und auch nicht findet, ebenso wenig seine Einträge darin.

1200 so genannte Partner hat Etob24 nach eigenen Angaben inzwischen. Diese zahlen ab 9,90 Euro monatlich und bekommen dafür eine Kopie der Etob24-Seiten sowie eine Benachrichtigung über jede Mail-Adresse, die bei Etob24 selbst oder einem der Partner eingetragen wird. Nun kann jeder Etob-Partner "seine" Eintragungsbestätigung mit der Werbung verschicken. Nichts ahnende Nutzer bekommen also plötzlich Hunderte von Mails. Der Abmelde-Link, abschreckend "Generalsperre" genannt, funktioniert nach Berichten von Nutzern nicht.

Beschwert man sich nun bei Etob24, weist die Firma darauf hin, dass man ja beim Anmelden den Werbe-Mails zugestimmt habe. Damit nicht genug: Etob24 fühlt sich zudem beleidigt und hetzt dem genervten Empfänger die selbst ernannte "Spam-Polizei" gebührenpflichtig auf den Hals. Dazu wird dann die hauseigene Detektei eingeschaltet. Stets agiert ein Firmenbetreiber im sonnigen Florida im Hintergrund und "Sonderermittler Daniel Gebhart"aus Salzburg nebst freien Mitarbeitern fungiert als ausführendes Organ.

Die erste Rechnung über 100 Euro, die Betroffenen ins Haus flatterte, ist zunächst noch recht amüsant, auch wenn sie durchaus erschrecken kann. Doch mittlerweile hört der Spaß auf: Dem Verein Abmahnwelle sowie heise online sind bereits mehr als zehn Abgemahnte bekannt, die nun auch mit einem weiteren Schreiben eines Rechtsanwalts Dr. Norbert Nowak aus Wien konfrontiert wurden.

Bemerkenswert daran ist insbesondere, dass ein angeblich US-amerikanisches Unternehmen einen österreichischen Anwalt einschaltet, um deutsche Nutzer abzumahnen. Nowak verlangt, ohne auch nur die Anschrift seines Auftraggebers oder eine Vollmacht mitzuschicken, insgesamt 399,14 Euro; 98 Euro zur "Ausforschung der Adresse", den Rest für angebliche Telefonate, zwei Seiten Brief und die Unterlassungserklärung. Die Frist beträgt nur wenige Tage und läuft am Sonntag, den 10. August ab.

Rechtsanwalt Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, hat große Zweifel an Korrektheit von Inhalt und Form der Schreiben und empfiehlt den Empfängern dringend, ihrerseits einen Anwalt einzuschalten. Wer allerdings auf Nummer sicher gehen will, könne in solchen Fällen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Übernahme der Kosten eine Unterlassungserklärung abgeben. (Wolf-Dieter Roth) / (hob)