Handy-Klingeltöne dürfen nicht mehr als 3 Euro kosten

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Entscheidung einer früheren Instanz bestätigt, dass Handy-Klingeltöne nicht mehr als 3 Euro kosten dürfen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Entscheidung einer früheren Instanz bestätigt, dass Handy-Klingeltöne nicht mehr als 3 Euro kosten dürfen. Eine Anzeige für Handy-Klingeltöne, die weder den Gesamtpreis noch die Gesamtdauer des notwendigen Downloads aufs Handy angab, wurde daher verboten (Az. 5 U 97/02): Die Angabe lediglich des Minutenpreises in Höhe von 1,83 Euro für die Downloads reiche nicht aus. Schließlich könnte bei ungeübten Nutzern und langsamen Downloads weit höhere Kosten als 3 Euro entstehen.

Auch die Erhöhung der Maximalpreise für Klingeltöne von 3 auf 5 Euro, den die "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" (FST) beschlossen hatte, kritisierte das Gericht laut einem Bericht des Handelsblatt: Es sei beliebig, den Preis innerhalb eines Jahres um das Dreifache zu steigern, monierte das Gericht. Eine entsprechend schnellere geistige Reifung der Jugendlichen sei jedenfalls nicht festzustellen. Durch Bestätigung des Urteils der Vorinstanz legte das Oberlandesgericht allerdings nur implizit seine Ansicht dar, dass die Klingeltöne maximal 3 Euro kosten dürfen. Dies verkündeten die Richter des Hamburger Landgerichts im vergangenen Jahr in ihrem Urteil explizit. (jk)