Internet-Sperren vorerst vom Tisch

Die FDP hatte vor der Bundestagswahl einen innenpolitischen Kurswechsel versprochen. In den Koalitionsverhandlungen mit der Union konnte sie das Ruder zwar nicht herumreißen, aber dem Steuerrad doch eine andere Richtung geben.

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Bereits eine Woche nach dem Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP haben die Parteien einen Kompromiss in strittigen Fragen der Innenpolitik verkündet. Am 16. Oktober traten die Verhandlungsführer, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), mit einem Ergebnis vor die Presse, das beide Seiten das Gesicht wahren lässt.

Die Liberalen können für sich verbuchen, das Projekt einer Filterinfrastruktur für das Internet hierzulande noch vor dem Start gestoppt zu haben. So hat das Bundesinnenministerium das Bundeskriminalamt (BKA) kurz nach Verkündung des Kompromisses angewiesen, vorerst keine Sperrlisten an die Zugangsanbieter auszugeben. Die im April unterzeichneten Verträge zwischen fünf großen Zugangsprovidern und dem BKA zur Sperrung von kinderpornografischen Web-Inhalten kommen nicht zur Anwendung. „Das Thema ist derzeit vom Tisch“, erklärte ein Provider-Vertreter dazu.

Die Wiesbadener Polizeibehörde soll der Koalitionsvereinbarung zufolge international stärker auf die tatsächliche Löschung kinderpornographischer Inhalte im Netz drängen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte ergeben, dass das BKA auf dem kleinen Dienstweg über eine direkte Ansprache von Providern ohne den bisher eingeschlagenen Umweg über ausländische Polizeibehörden mehr zum Entfernen entsprechender Angebote beitragen könnte.

Das vom Bundespräsidenten zum Zeitpunkt der Verhandlungen noch nicht unterzeichnete Zugangserschwerungsgesetz mit seinen Vorschriften für Web-Sperren soll zahnlos bleiben. „Wir werden zunächst für ein Jahr Internetsperren wie im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehen nicht anwenden“, heißt es wörtlich im Kompromisspapier. In einem Jahr will die Koalition prüfen, ob der konsequente Löschansatz erfolgreich ist. Die FDP will diese Gelegenheit nutzen, das gegen ihre Stimmen von Schwarz-Rot beschlossene Zugangserschwerungsgesetz auch formal zu Fall zu bringen.

Branchenvereinigungen wie der Hightech-Verband Bitkom und der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco spendeten Beifall für den beschlossenen Schritt. Sie sehen darin auch eine „Bestätigung der jahrelangen Arbeit der nationalen und internationalen Beschwerdestellen“ für illegale Inhalte, die gerade bei kinderpornografischen Angeboten auf ausländischen Servern gut funktioniere. Mehr als 93 Prozent davon würden nach Meldung kurzfristig vom Netz genommen.

Kinderschutzorganisationen wie Unicef kritisierten dagegen die Aussetzung der Sperren. Rechtsexperten bemängeln trotz Zustimmung in der Sache den Ansatz über einen Regierungserlass als „rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung“. Es sei nicht Sache der Exekutive, über die Anwendung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes zu entscheiden.

Schon allein aufgrund der EU-Vorgaben konnte die FDP die Vorratsdatenspeicherung nicht stoppen. Der Zugriff auf die Verbindungs- und Standortdaten soll aber noch über die bestehenden Vorschriften aus Karlsruhe hinaus eingeschränkt werden. Wörtlich heißt es im Vertrag: „Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.“ Zur reinen Strafverfolgung sollen Ermittler somit nicht in den Datenhalden schürfen dürfen.

Beim ebenfalls in Karlsruhe auf dem Prüfstand stehenden BKA-Gesetz haben beide Seiten beschlossen, den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung etwas zu stärken. Dieser Ansatz soll für alle Befugnisse der Polizeibehörde zur Terrorabwehr wie etwa den großen Späh- und Lauschangriff gelten. Nicht kippen konnten die Liberalen das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung. Nur die Hürden für den bislang nicht erfolgten Einsatz des Bundestrojaners werden erhöht. So soll darüber künftig ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft entscheiden. Bisher hätte sich das BKA ans Amtsgericht wenden können.

Leicht stärken will die künftige Koalition die Rechte zeugnisverweigerungsberechtigter Personen. So wird das besonders hohe Schutzniveau auf alle Anwaltsgruppen ausgeweitet. Davon profitieren sollen also nicht mehr nur Strafverteidiger. Zudem will Schwarz-Gelb prüfen, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den „absoluten Schutz“ vor Überwachung vertretbar ist. Das Cicero-Urteil soll ferner gesetzlich umgesetzt werden: „Die Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses wird für straffrei erklärt“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Dieser Punkt sei bisher ein „Einfallstor für Ermittlungen gegen Journalisten“. (hob)