Einigung über Urheberabgaben für DVD-Brenner

Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften sprechen von einem "Schritt in die richtige Richtung".

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Von
  • Torge Löding

Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften -- darunter die GEMA -- haben mit dem IT-Unternehmensverband Bitkom eine Vereinbarung über die Zahlung von Urhebervergütungen für DVD-Brenner getroffen. Unternehmen, die DVD-Brenner herstellen oder importieren, werden danach für jedes seit Januar 2003 in Deutschland verkaufte Gerät 9,21 Euro Urheberrechtsabgabe bezahlen. Bitkom-Mitglieder erhalten darauf wie üblich einen Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent.

"Die erzielte Vergütungsregelung für DVD-Brenner ist ein weiterer Durchbruch bei der Sicherung der Autorenrechte im Bereich der privaten Vervielfältigung im digitalen Zeitalter, das auch das Recht des geistigen Eigentums respektieren muss", erklärte GEMA-Chef Reinhold Kreile. Der Vertrag zwischen ZPÜ und Bitkom ist bis zum 31. 12. 2004 befristet und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Der Bitkom hebt hervor, dass die Rückwirkung des Vertrages auf 2003 beschränkt wurde. Von der ZPÜ war ursprünglich gefordert worden, dass die Hersteller auch für die im Jahr 2002 verkauften Geräte hätten zahlen sollen. "Wir verstehen den Abschluss dieses Gesamtvertrags auch als Zeichen des guten Willens der Wirtschaft, auch bei neuen Geräten Lösungen für die urheberrechtliche Vergütung zu finden", betonte Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Bitkom-Geschäftsführung. Letztlich bringt der zügige Abschluss des Gesamtvertrags für die Hersteller die notwendige Planungssicherheit. Lange Ungewissheit über die Höhe einer Abgabe führe zu Wettbewerbs- und Preisverzerrungen, weil die Firmen dann mit unterschiedlich hohen Rückstellungen und Preiskalkulationen arbeiten, heißt es in einer Stellungnahme der Bitkom.

Die Bitkom hält es auch nach der Einigung für nötig, eine Neuregelung der Gerätevergütung im Urheberrecht herbeizuführen. Zwar seien Kopierschutzmaßnahmen nach dem neuen Urheberrechtsgesetz zu berücksichtigen, wenn ein neuer Tarif festgelegt werde. Wenn die Rechtsprechung aber besagt, dass es zur Anerkennung einer Vergütungspflicht eines Gerätes schon ausreicht, dass man mit einem Gerät potenziell Kopien anfertigen könnte, dann bleibe den Herstellern in der Realität kaum Verhandlungsspielraum.

Daher setzt die Industrie große Hoffnungen in den so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsreform, den das Bundesjustizministerium im Herbst angehen will. Im Rahmen dieser Verhandlungen soll auch das Vergütungssystem überarbeitet werden. "Die individuelle Vergütung muss gefördert werden und die pauschale Gerätevergütung muss einen vernünftigen Rahmen bekommen, damit die Verhandlungsparteien in Zukunft eine stabile Grundlage für ihre Gespräche haben", meint Rohleder.

Der Bitkom will sich deshalb weiter dafür einsetzen, in Zusammenarbeit mit Politik und den anderen beteiligten Kreisen ein seiner Ansicht nach "fortschrittliches Vergütungssystem" zu schaffen. Dieses werde sich sowohl für die Urheber, als auch für Industrie und Nutzer vorteilhaft auswirken, glaubt Rohleder. Die Einführung individueller, durch Digital Rights Management gewährleisteter Abrechnungen statt von Geräte- und Medienpauschalen wird aber nicht von allen Seiten positiv gesehen. So bestehen etwa die Verwertungsgesellschaften darauf, dass die Pauschalabgaben auch bei digitalen Medien die Möglichkeit für private Kopien bei gleichzeitiger Gewährleistung der Vergütung für die Urheber garantierten. (tol)