Frankreich: Internetsperre für Urheberrechtsverletzer gebilligt

Der französische Verfassungsrat hat das Hadopi-Gesetz gebilligt: Urheberrechtsverletzern drohen in Frankrech damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die französische Regierung darf im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer im Internet wie geplant zu härteren Maßnahmen greifen. Die obersten Verfassungshüter Frankreichs haben das umstrittene Gesetz über Internetsperren, das unter dem Namen Hadopi 2 bekannt wurde, mit nur einer kleineren Beanstandung bestätigt. Das im September verabschiedete und am heutigen Donnerstag vom Verfassungsrat abgesegnete Hadopi-Gesetz erlaubt Richtern, urheberrechtlich nicht sanktioniertes Herunterladen von Filmen, Musik oder Software mit einer bis zu einjährigen Internet-Sperre zu bestrafen. Zudem sind für Wiederholungstäter hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen möglich.

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen soll nun ein Gericht entscheiden, allerdings in einem Schnellverfahren. Am Donnerstag gab es an Hadopi 2 nur noch einen Kritikpunkt: Ein Regierungserlass müsse in einen Gesetzesartikel umgewandelt werden, hieß es.

Die Opposition sieht in der Sperre des Internetzugangs einen Angriff auf die Informationsfreiheit. Sie kritisierte zudem die geplanten Justizverfahren, die schnell und einfach sein sollen. Eine Anhörung der Beschuldigten ist beispielsweise nicht vorgesehen. Sie hatte daher beim Verfassungsrat auch gegen die zweite Fassung des Hadopi-Gesetzes Beschwerde eingelegt, damit aber nun keinen Erfolg.

Im September hatte die französische Nationalversammlung die lange umkämpften Strafvorschriften des "Gesetzes zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" endgültig abgesegnet. Das Gesamtvorhaben will in Frankreich das auch hierzulande viel diskutierte Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Netz aufsetzen. Von Anfang 2010 an drohen Rechtsverletzern damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

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(jk)