Koalitionsvertrag verschärft Streit um Leistungsschutzrecht für Verlage

Der Verband der Zeitungsverleger hat die von Schwarz-Gelb geplante Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet begrüßt. Die Pläne der neuen Regierung sorgen auch international für Interesse.

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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die von Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag verabredete Einführung eines gesonderten Leistungsschutzrechts "zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet" begrüßt. Es sei erfreulich, "dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden sollen als andere Werkmittler", erklärte die Branchenvereinigung in einer Mitteilung ohne weitere Erläuterungen zu der vom BDZV gemeinsam mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) seit Monaten geforderten Ausweitung der Rechte von Produzenten und Vertreibern informationeller Güter.

Der wieder zum Staatsminister für Kultur und Medien ernannte CDU-Politiker Bernd Neumann nahm die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage bereits neben der allgemeinen "Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums" in seine Arbeitsliste im Rahmen der neuen Koalition auf. Ob ein solches neues Recht an immateriellen Gütern für die Presse oder Verlage allgemein überhaupt hilfreich sei, werde man aber erst diskutieren müssen, meint das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft". Die Vereinigung von Forschern und Wissenschaftseinrichtungen erinnerte zugleich daran, dass gemäß der Koalitionsvereinbarung zunächst die Arbeiten an einem "Dritten Korb" der Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft "zügig" aufgenommen werden sollten. Laut einem Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2007 seien dabei in erster Linie die Belange von Bildung und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Das Aktionsbündnis setzt darauf, dass "nach langen Jahren der Zuteilung von Privilegien an die Verwertungswirtschaft" nun wieder die Urheber und Kreativen selber sowie die Nutzer von Wissen und Information im Vordergrund stehen. Man sehe dabei der Zusammenarbeit mit der alt-neuen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger "mit großer Erwartung entgegen". Der FDP-Politikerin müsse schließlich als langjähriges persönliches Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission die Bedeutung eines freien Zugangs zu Wissen und Information sehr bewusst sein. Das Gremium setze sich nämlich "mit großer weltweiter Wahrnehmung" für einen freien Zugang zu Wissenschaftswerken im Internet gemäß dem "Open Access"-Prinzip ein.

Auch die Pläne der neuen Regierung zur Einführung eines Leistungsschutzrechts haben international für Aufmerksamkeit gesorgt. Die "New York Times" zitiert am heutigen Donnerstag den Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl, wonach das Vorhaben "keinen Wert für die Gesellschaft" habe. Es gehe den Verlegern nur darum, mithilfe der Politik ihr Versagen beim erfolgreichen Aufbau von Geschäftsmodellen im Internet auszubügeln". BDZV-Justiziar Burkhard Schaffeld hält dagegen, dass die Informationsfreiheit zwar wichtig sei. Aber Qualitätsjournalismus koste Geld und es gebe kein Grundrecht darauf, dass Informationen im Netz kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssten.

Die möglichen Ausformungen und die konkrete Stoßrichtung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger bleiben derzeit noch im Dunkeln. Mit einem "erweiterten Nutzungsrecht" der Informationsverteiler solle offenbar ein "Schutz von Überschriften und Nachrichten" eingeführt werden, vermutet der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl in einem Beitrag des Fachblatts "message" über die nicht immer transparenten Lobby-Bemühungen der Branche. Er kann sich vorstellen, dass dazu die Anforderungen an die Erteilung eines Urheberrechtsschutzes gesenkt werden. Es käme auch eine weitere Absicherung von Informationen in Betracht: Wenn etwa eine Nachrichtenagentur eine Meldung als erste verbreite, dürfe kein anderer ihren Kerngehalt mehr nutzen, um eigene Texte damit zu verfassen. Dies wäre aber ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen und würde Monopolstellungen im Geschäft mit Nachrichten schaffen.

(pmz)