BGH stärkt Rechte der Anbieter von Online-Reservierungssystemen

Anbieter von Reservierungssystemen für Flug- oder Pauschalreisen im Internet müssen den Endpreis einer Reise nicht sofort angeben.

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  • dpa

Anbieter von Reservierungssystemen für Flug- oder Pauschalreisen im Internet müssen den Endpreis einer Reise nicht sofort angeben. Der Bundesgerichtshof wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil allerdings darauf hin, dass der Nutzer von Anfang an klar und unmissverständlich auf zusätzlich zu Buche schlagende Gebühren und Steuern hingewiesen werden muss. (Aktenzeichen: I ZR 222/00 -- Urteil vom 3. April 2003)

Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und einem Reisebüro, das im Internet ein Reservierungssystem für Linienflüge anbietet. Die Klage gegen das Reisebüro war vom Oberlandesgericht München schon im Juli 2000 zurückgewiesen worden. Nun ist auch die Revision gescheitert.

Laut BGH verstößt das System, das auch von mehreren weiteren Reisebüros genutzt wird, aber nicht gegen die Preisklarheit und die Preisangabeverordnung. Das System sei zulässig, obwohl der Verbraucher erst zum Schluss den Endpreis inklusive Tarife und Steuern erfährt, urteilten die Karlsruher Richter. Zumal der Nutzer schon zu Beginn der Eingabe im Internet eindeutig darauf hingewiesen werde, dass der endgültige Preis aus verschiedenen Gründen erst am Ende angegeben werden kann. (dpa) / (jk)