Kazaa vs. Lite: Google in der Schusslinie

Aufgrund einer Klage hat die Suchmaschine Google 15 Download-Seiten für die Spyware-freie Light-Variante der Tauschbörsensoftware Kazaa aus ihrem Index genommen -- mit fragwürdigen Ergebnissen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Gerald Himmelein

Wer in der Web-Suchmaschine Google "Kazaa Lite" eingibt, bekommt nach wie vor mehrere hunderttausend Ergebnisse angezeigt. Am Ende der Seite findet sich allerdings ein Hinweis, dass Ergebnisse aus der Seite herausgefiltert worden seien. Als Begründung gibt die Suchmaschine eine Beschwerde nach dem US-amerikanischen Urheberrecht (Digital Millennium Copyright Act, DMCA) an und verlinkt auch gleich zur eigentlichen Beschwerde.

Das Schreiben stammt von der Anwaltskanzlei von Sharman Networks, dem Hersteller der Tauschbörsen-Software Kazaa. Darin wird erklärt, Kazaa Lite sei ein unautorisierter Abkömmling des offiziellen Kazaa-Programms. Auf dieser Grundlage verlangt Sharman Networks eine Sperrung von 15 URLs, die Kazaa Lite zum Download anbieten.

Tatsächlich handelt es sich bei Kazaa Lite um eine gehackte Version des Kazaa Media Desktop. Ein unbekannter Hacker hat das Programm von allen Spyware-Beigaben befreit und mit Zusatzmodulen zur Umgehung diverser Beschränkungen gespickt. Sharman Networks bietet neuerdings auch eine Variante seiner Tauschbörsen-Software ohne Werbe-Dreingaben an, Kazaa Plus. Die Werbefreiheit kostet jedoch stolze 30 US-Dollar. Für diesen Preis erwirbt der Anwender mitnichten eine legalisierte Software mit rechtlich unbedenklichen Downloads, sondern nur erweiterte Suchfunktionen und mehr Dateiquellen zum Download.

Bei Tageslicht betrachtet ist das Anwaltsschreiben an Google heiße Luft: So finden sich im Google-Index weiterhin genügend Download-URLs für den rechtlich umstrittenen Abkömmling der rechtlich umstrittenen Software. Und selbst zu den 15 gesperrten URLs kommt man weiterhin über Google: Das Anwaltsdokument selbst listet sie fein säuberlich auf, von a bis o. (ghi)