Rechtsstreit Obelix vs. MobiliX endgĂĽltig beendet
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Werner Heuser, Inhaber der Marke MobiliX, zurĂĽckgewiesen.
Der Markenrechtsstreit um die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix und MobiliX ist nun rechtskräftig abgeschlossen worden. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Werner Heuser, Inhaber der beklagten Marke MobiliX, zurückgewiesen. Damit gilt das Urteil des Oberlandesgerichts Münchens vom Januar, nach dem wegen der "hochgradigen Ähnlichkeit" von "Obelix" und "Mobilix" für das Publikum eine Verwechslungsgefahr bestehe.
Rechtsanwalt Achim Krämer hatte die eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde damit begründet, bei der geschäftlichen Verwendung von Domain-Namen führe schon die Anmeldung des Namens oder Namensteils als Marke zu vorbeugenden Abwehrmaßnahmen der Inhaber "prioritätsälterer Zeichen", die Verletzungstatbestände geltend machen. "Besonderen Risiken unterliegt die Verwendung von Wortmarken, die allgemeinsprachliche Bestandteile haben, wenn diese, wie hier, mit branchenüblichen Suffixen oder Präfixen verbunden werden." Schon durch außerordentlich bekannte Phantasienamen könnten weite Bereiche des kennzeichenrechtlichen Sprachgebrauchs bei der Schöpfung von Wortmarken blockiert werden. Dies sah das Gericht nicht so.
Les Édition Albert René hatte als Inhaber der Markenrechte an Obelix Werner Heuser vor zwei Jahren verklagt. Dieser ist Autor der Website MobiliX, die mittlerweile TuxMobil heißt. Auf diesen Seiten gibt es Informationen zu Unix auf mobilen Computern. Daher wählte Werner Heuser eine Domain-Bezeichnung, die dies in ihren beiden Wortbestandteilen: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringt. (anw)