Telefonnummern: Einstweilige Verfügung gegen TopWare

Die Mannheimer Firma TopWare darf "D-Info 3.0", elektronisches Bundestelefonbuch auf CD-ROM, nicht weiter vertreiben, Werbung ist untersagt.

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Von
  • Frank Möcke

Die Mannheimer Firma TopWare darf "D-Info 3.0", elektronisches Bundestelefonbuch auf CD-ROM, nicht weiter vertreiben, Werbung ist untersagt. Auf Antrag der DeTeMedien erließ das Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung.

Über die urheberrechtlichen Bedenken der DeTeMedien hinaus ist die CD ins Kreuzfeuer der Kritik von Datenschützern geraten. D-Info ist so eingerichtet, daß zu einer beliebigen Telefonnummer der entsprechende Eintrag mit Name und Adresse des Teilnehmers ermittelt werden kann. Darüber hinaus lassen sich die Bebauungs- und Wohnstrukturen von Straßen analysieren. (fm)