Streit um WLAN-Verkaufsstopp in Österreich

Wie berichtet, hat ein Mitarbeiter der österreichischen Funküberwachung einige Großhändler telefonisch kontaktiert und die Einstellung des Verkaufes fast aller WLAN-Geräte angeordnet -- andernfalls würde gestraft.

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Wie berichtet, hat ein Mitarbeiter der österreichischen Funküberwachung namens Grill einige Großhändler telefonisch kontaktiert und die Einstellung des Verkaufes fast aller WLAN-Geräte angeordnet -- andernfalls würde gestraft. Nur auf der so genannten Notifizierungsliste aufgeführte Produkte dürften in Verkehr gebracht werden. Die auf der Site des Ministeriums verfügbare Liste ist allerdings schon über drei Monate alt und sehr fehlerhaft. Den Aussagen der kontaktierten Unternehmen zufolge habe der Beamte behauptet, die EU-Regelung, wonach funkende Hardware nur in einem Land genehmigt werden muss, um überall vertrieben werden zu dürfen, habe keine Rechtskraft.

Weitere Nachforschungen des heise newsticker haben ergeben, dass Grill auch an Betreiber von WLAN-Hotspots herangetreten sei und die Herausgabe von Kundenlisten gefordert habe. Die Kunden könnten illegale Hardware einsetzen, so die Begründung. Wie sich überdies herausstellte, wurden bereits in den vergangenen Wochen diverse Großhändler und WLAN-Betreiber aufgefordert, ihre Kunden zu nennen. Dabei sollen die Beamten auf die "Rasterfahndungsgesetze" verwiesen haben.

Ein Funküberwachungs-Kollege von Grill bestätigte, dass regelmäßig Überprüfungen vorgenommen und bisweilen auch Kundenlisten angefordert würden. Dabei würde die Funküberwachung im Auftrag des "Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" tätig. Die Unternehmen seien laut FTEG (Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) zur Herausgabe von Informationen über ihre Kunden verpflichtet, so der Beamte.

In der Tat lautet §14 FTEG Abs. 2: "Den Organen der Fernmeldebehörden, [...] ist zum Zweck der Aufsicht das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Wer gewerbsmäßig Geräte in Verkehr bringt, ist verpflichtet, jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere auch über die Herkunft von Geräten, zu erteilen sowie Benutzerinformationen auf Verlangen vorzuweisen und das Ziehen von Proben zu dulden. [...]". Die Unternehmen wollen nun klären, wie "Benutzerinformationen" genau zu interpretieren ist.

Die Sprecherin des zuständigen Bundesministers Hubert Gorbach (FPÖ), Christine Lackner, sprach von einer "Ente" und einem Missverständnis zwischen dem Beamten und den betroffenen Firmen. Es gäbe kein neues Verbot, vielmehr handle es sich bei den Vorgängen um die "normale Handhabung einer EU-Richtlinie von 1999. Alle Geräte, die nicht Klasse-I-Geräte sind, müssen in jedem Land extra notifiziert werden." Das Gesetz (FTEG §10 Abs. 4) sehe diese Pflicht vor für "Funkanlagen, die in Frequenzbändern arbeiten, deren Nutzung nicht gemeinschaftsweit harmonisiert ist". Durch den ETSI-Standard EN 300 328-2 V1.1.2 ist WLAN im 2,4-GHz-Band allerdings EU-weit harmonisiert.

Im Ministerium versteht man die Aufregung nicht. Die Notifizierung sei ein einfacher und schneller Vorgang. Wenn die Behörde innerhalb vier Wochen nicht widerspreche, könne der jeweilig notifizierte Typ in Verkehr gebracht werden, so Lackner. An besserer Information der Normunterworfenen soll aber gearbeitet werden. "Wir nehmen die Kritik an der Notifizierungsliste ernst", sagte die Ministersprecherin.

Groß- und Einzelhändler sind derweil verunsichert und wissen nicht, was sie verkaufen dürfen, ohne mit Strafen bis zu rund 36.000 Euro rechnen zu müssen. Die WLAN-Betreiber wiederum wollen ihre Kundenlisten nicht herausgeben und fürchten weitere unangenehme Erfahrungen mit den Fernmeldebehörden. (Daniel AJ Sokolov) (gr)