Geringere Haftstrafe wegen „aggressionsförderndem“ Gen

Ein italienisches Gericht hat die Haftstrafe eines verurteilten Mörders um ein Jahr verkürzt, weil er eine Genvariante besitzt, die mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht wird.

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Von
  • Veronika Szentpetery-Kessler

Ein italienisches Gericht hat die Haftstrafe eines verurteilten Mörders um ein Jahr verkürzt, weil er eine Genvariante besitzt, die mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht wird. Wie das Fachjournal Nature berichtet, ist dies der erste Fall, dass ein europäisches Gericht verhaltensgenetische Beweise berücksichtigt hat. Abdelmalek Bayout war 2007 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er einen Mann erstochen hatte.

Sein Verteidiger legte nun einem Berufungsbericht in Triest Belege dafür vor, dass der Täter wegen einer Genmutation an einem Enzymmangel leidet – dadurch wird ein bestimmter Botenstoff nicht mehr ordnungsgemäß abgebaut –, und präsentierte Gehirnscans, die Veränderungen in Bayouts Gehirn zeigten. Beides sollte belegen, dass der Täter nicht in vollem Maße für seine Tat verantwortlich gemacht werden könne. Frühere Untersuchungen hatten den Enzymmangel mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht: Männer, die als Kinder misshandelt worden waren und die gleiche Genvariante wie Bayout besaßen, neigten unter Druck eher zu aggressivem Verhalten.

Experten sehen das Urteil indes kritisch: Eine bestimmte Genvariante sei höchstens ein Hinweis darauf, wie sich eine Person verhalten könnte – ein ausreichender Beweis sei sie für sich genommen aber nicht. In den USA werden solche verhaltensgenetische Indizien dennoch immer häufiger berücksichtigt – dort allerdings eher zu Lasten eines Angeklagten als zu seinen Gunsten. (vsz)