Landgericht Hamburg: Uberspace darf Youtube-DL nicht länger hosten

Die Musikindustrie hat vor dem Landgericht Hamburg durchgesetzt, dass der Mainzer Provider Uberspace das Hosting der Webseite youtube-dl.org beenden muss.

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(Bild: whiteMocca/Shutterstock.com)

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Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und die internationale Dachvereinigung IFPI feiern einen juristischen Erfolg vor dem Landgericht Hamburg. Dieses hat am Freitag geurteilt, dass der Mainzer Provider Uberspace die Webseite https://youtube-dl.org nicht länger hosten darf. Die 10. Zivilkammer des Gerichts hat die für das Hosting verantwortliche Person verpflichtet, das Angebot einzustellen. Die deutschen Ableger der drei großen internationalen Labels Universal Music, Warner Music Group und Sony Entertainment hatten Uberspace Anfang 2022 wegen des Hostings verklagt (Az.: 310 O 316/21).

Die Webseite dient eigentlich nur als eine Art Visitenkarte für die seit Jahren umkämpfte Programmbibliothek: Sie bietet einen Link für deren Download und Weiterentwicklung über die Quellcode-Hosting-Plattform GitHub. Mit Youtube-DL können Nutzer Videos oder nur deren Audiospur als MP3 von YouTube und anderen Video-Sharing-Plattformen herunterladen. So lassen sich etwa Videos offline anschauen, Songs aus Videos zu rippen und Sendungen in Audio-Podcasts zum Mitnehmen umwandeln. Aktivisten und Journalisten nutzen oft Software oder Webseiten, die auf YouTube-DL aufbauen, um nachrichtlich relevante Videos zu archivieren und so möglichen Löschaufforderungen von Regierungen, Strafverfolgungsbehörden und Rechteinhabern zuvorzukommen.

Die drei Plattenfirmen warfen Uberspace-Chef Jonas Pasche vor, Nutzern Zugang zu Youtube-DL zu ermöglichen. Der Beklagte leiste dadurch einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Anwender sich mithilfe der Software Inhalte herunterladen könnten, die nicht für einen Download bestimmt seien. Außerdem nehme Uberspace Zahlungen für das Open-Source-Projekt entgegen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte im März 2022 beim Landgericht Hamburg eine Klageerwiderung ein. Sie sah in der Initiative einen weiteren Versuch der Musikindustrie, unter dem Vorwand des Urheberrechts rechtmäßige Netz-Aktivitäten wie Downloadwerkzeuge in die Illegalität zu treiben. Das Download-Tool sei legal, da damit keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen würden.

Pasche muss es dem heise online vorliegenden Urteil auch unterlassen, Dritten Beihilfe zu leisten, "wirksame technische Schutzmaßnahmen" von Tonaufnahmen der von den Labels vertretenen Künstler Mia, Wincent Weiss und Robin Schulz zu umgehen. Die Richter sehen ihn im Grunde auch verpflichtet, für unberechtigte Downloads durch Einsatz von Youtube-DL Schadenersatz zu leisten, sofern Nutzer die Software über die umstrittene Webseite heruntergeladen haben. Die Kammer geht davon aus, dass das Programm hauptsächlich zum Herunterladen von Inhalten auf YouTube genutzt wird, bei denen mit "Rolling Cipher" eine technische Maßnahme eingesetzt wird, die solche Downloads erschweren beziehungsweise verhindern solle.

BVMI-Chef Florian Drücke sprach von einem wichtigen Signal: Stream-Ripping gehöre zu den beliebtesten Methoden, Musik auf nicht lizenzierte oder illegale Weise zu hören: "Dies ist inakzeptabel und schadet allen Akteuren der Branche wie auch den Musikfans selbst." Es dürfte sich aber um einen Pyrrhussieg handeln, da Youtube-DL einfach auf einen anderen, in fernen Ländern liegenden Server umziehen könnte und das GitHub-Entwicklerverzeichnis weiter verfügbar ist.

(mack)