Keine Überwachung via GPS ohne richterliche Erlaubnis
Der oberste Gerichtshof in Washington hat entschieden, dass die Überwachung der Fahrzeuge von Tatverdächtigen durch einen GPS-Tracker nur mit einer richterlichen Ermächtigung ausgeführt werden darf.
Polizisten im US-Bundesstaat Washington dürfen Fahrzeuge verdächtiger Personen nicht ohne richterliche Erlaubnis durch das Anbringen eines GPS-Positionsmelders observieren. Der oberste Gerichtshof in Washington entschied vergangene Woche zum ersten Mal über diese Frage. In dem Präzedenzfall verweigerten die Richter allerdings die Aufhebung der Verurteilung des wegen Mordes angeklagten William Bradley Jackson.
Jackson war mit einem GPS-Tracker überwacht worden und hatte die Polizei so zur Grabstätte seiner seit 1999 vermissten, damals 9-jährigen Tochter geführt. Er wurde einen Monat nach der GPS-Überwachung festgenommen und gab zu, seine Tochter zwar selbst begraben, bestritt aber, sie umgebracht zu haben.
Die Polizisten aus Spokane County (Washington) besaßen in diesem Fall eine richterliche Vollmacht, die Jacksons Anwalt nun vor dem obersten Gerichtshof anfechten wollte, weil sie nach seiner Auffassung auf mangelhaften Beweisen und vagen Vermutungen beruhte. Die Polizei hielt dagegen, die richterliche Verfügung sei überhaupt nicht nötig gewesen, weil die Überwachung per GPS sich prinzipiell nicht von der üblichen Observierung unterscheide. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Die Überwachung mit GPS-Trackern sei eine "sehr aggressive" Form der Observierung, bei der eine enorme Menge persönlicher Daten gespeichert würden.
Der Staatsanwalt Kevin Korsmo war über das Aufrechterhalten des Urteils gegen Jackson erfreut, wies aber gleichzeitig darauf hin, daß durch die Verfügung neue Schlupflöcher für Kriminelle entstehen würden. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU dagegen begrüßte das Urteil ausdrücklich als Zurückweisung eines drohenden Überwachungsstaates. ([mailto: sko]/c't) / (wst)