Proteste gegen befürchtete Neudefinition offener Standards in der EU

Vereinigungen aus dem Open-Source-Umfeld kritisieren, dass ein inoffizieller neuer Entwurf für das European Interoperability Framework auch patentierte und proprietäre Lösungen auf einer "Offenheitsskala" mit einordnet.

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Ein inoffizieller neuer Entwurf für die Novellierung des EU-Rahmenwerks zur Herstellung von Interoperabilität bei E-Government-Diensten hat den Streit um die Definition offener Standards verschärft. Vereinigungen aus dem Open-Source-Umfeld kritisieren, dass das von einem niederländischen Journalisten veröffentlichte Papier (PDF-Datei) für die geplante Neufassung des European Interoperability Framework (EIF) auch patentierte und proprietäre Lösungen auf einer "Offenheitsskala" mit einordnet. Sie fürchten, dass damit die Verwendbarkeit von freier Software in Verwaltungen deutlich eingeschränkt werden könnte.

"In seiner aktuellen Form ist der Text eine Bedrohung für die Interoperabilität europäischer E-Government-Dienste", moniert der Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE), Karsten Gerloff, in einem offenen Brief an die EU-Mitgliedsstaaten. Stattdessen stelle er eine "Rezept" dar für die Beibehaltung und die Vergrößerung der Abhängigkeit einzelner Hersteller nicht frei verfügbarer Software. Die "klare Definition" offener Standards aus der ersten Version des EIF werde abgeschafft und der Begriff Offenheit für die Einbeziehung "proprietärer Positionen" missbraucht. Dies laufe der Ansage von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes entgegen, wonach Brüssel "sich nicht auf einen einzelnen Softwareverkäufer verlassen sollte und geschlossene Standards nicht akzeptieren darf". Alles andere sei schädlich für die europäische Softwarewirtschaft.

Auch der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) betont , dass der Vorstoß das Zusammenspiel unterschiedlicher IT-Systemkomponenten geradezu untergraben würde. Das bisherige, im Rahmen des Programms für Interoperable Delivery of European eGovernment Services to public Administrations, Businesses and Citizens (IDABC) der Generaldirektion Informationsgesellschaft herausgegebene Rahmenwerk diene weltweit als Referenz, weil es eine klare Definition des Fachbegriffs "Offener Standard" enthält. Microsoft und andere größere Unternehmen hätten die Kommission nun bedrängt, das Dokument umzuschreiben, um freie und quelloffene Software mittels Lizenzgebühren für Patente ausschließen können, beklagt FFII-Präsident Benjamin Henrion. Es dürfe aber nicht sein, dass selbst "Patent-Kartelle" den Anforderungen des Dokuments genügten.

Henrion fürchtet, dass andererseits Unvereinbarkeiten mit der European Union Public License (EUPL) und kompatiblen Lizenzen sowie den nationalen Gesetzen einiger Mitgliedsstaaten entstehen könnten. Letztlich dürfte die Zulassung von Patent-Kartellen im öffentlichen Sektor seiner Ansicht nach auch eine indirekte Zustimmung zur umstrittenen Patentierbarkeit von Software ohne demokratische Übereinkunft und ohne Rücksicht auf die Bedenken vieler Europäer darstellen. Der FFII hat daher zehn Empfehlungen abgegeben, um die Bedeutung offener Standards in dem Dokument aufrecht zu erhalten.

Das EIF fordert bislang, dass Standards von einer nicht-kommerziellen Organisation entwickelt sowie kostenlos oder gegen eine minimale Gebühr veröffentlicht werden müssen. Zudem sind Rechte an immateriellen Gütern wie Patentansprüche, die eine entsprechende Norm betreffen, "unwiderruflich ohne die Erhebung von Lizenzgebühren" zur Verfügung zu stellen. Dies sei wichtig, damit entsprechende Standards sowohl in proprietärer als auch in freier Software ohne Begrenzung durch gewerbliche Schutzrechte implementiert werden können. Lobby-Organisationen wie die Business Software Alliance (BSA) befürworten dagegen "RAND"-Lizenzierung (Reasonable And Non-Discriminatory). Demnach müssen Anwender für die Nutzung eines derart lizenzierten Standards üblicherweise Geld zahlen oder sonstige Leistungen erbringen, was aber als nicht vereinbar mit den Prinzipien freier Software gilt.

In dem Entwurf, dessen Spuren US-Medien zum polnischen Innenministerium zurückverfolgt haben, wird von "unterschiedlichen Graden von Offenheit" gesprochen. Am einen Ende des Spektrums befänden sich Spezifikationen, Software und Entwicklungsmethoden, die auf Kollaboration, freien Zugang und Austausch setzten. Am anderen befänden sich "nicht dokumentierte, proprietäre Spezifikationen und Software". Zwischen beiden Extremen liege ein breites "Offenheitskontinuum". Ferner behauptet der Textvorschlag, dass Interoperabilität auch ohne Offenheit erreicht werden könne. Dies sei etwa der Fall bei homogenen IT-Systemen, in denen alle Partner dieselbe Lösung zur Implementierung eines Dienstes nutzen.

Ein Kommissionssprecher hat die umfangreichen Änderungen im Sinngehalt des EIF als reine "Umformulierung" bezeichnet. Inhaltlich werde der gleiche Gehalt zum Ausdruck gebracht wie bisher. Zudem befinde sich das Papier noch in der Abstimmungsphase. Ursprünglich sollte die neue Version nach einer öffentlichen Konsultation bereits im Juli veröffentlicht werden. (jk)