Befangenheitsantrag im Infomatec-Prozess abgewiesen
Heute hat offiziell die Beweisaufnahme gegen die angeklagten Manager begonnen.
Im Betrugsprozess gegen die beiden Ex-Vorstände des ehemaligen Neue-Markt-Unternehmens Infomatec, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, ist ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgelehnt worden. Auch einen erneuten Antrag auf Einstellung des Verfahrens wies das Gericht zurück. Die Verteidigung hatte wegen unvollständiger Beweisunterlagen eine Einstellung verlangt.
Zugleich begann heute die Beweisaufnahme. In Anwesenheit von Betriebswirtschafts-Spezialisten wurden die ersten drei Zeugen vernommen. Den beiden Angeklagten wird Kapitalanlage- und Kursbetrug sowie Insiderhandel vorgeworfen. Durch falsche Ad-hoc-Meldungen sollen sie den Infomatec-Aktienpreis in die Höhe getrieben und durch den Verkauf eigener Aktienpakete je rund 15 Millionen Euro erzielt haben. Der entstandene Schaden für Anleger wird auf rund 250 Millionen Euro geschätzt. (dpa) / (tol)