Warnung vor Vorverurteilung der Ex-Mannesmann-Manager

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement warnt vor einer Vorverurteilung der Betroffenen. CDU-Chefin Angela Merkel spricht von einem "Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland".

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  • dpa

Nach der Zulassung der Klagen gegen frühere Mannesmann-Manager hat Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vor einer Vorverurteilung der Betroffenen gewarnt. Natürlich werde dieses Verfahren "nicht nur von Deutschland aus mit größter Aufmerksamkeit beobachtet", sagte Clement dem Tagesspiegel. Umso wichtiger sei es, dass auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung gelte. CDU-Chefin Angela Merkel sprach von einem "Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland". Zuvor war bekannt geworden, dass das Düsseldorfer Landgericht die Klagen gegen den Vorstandssprecher der Deutschen Bank und früheren Mannesmann-Aufsichtsrat, Josef Ackermann, und den früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser zugelassen hat.

Im Fall Ackermann teilte dies die Deutsche Bank in einem internen Schreiben mit. Esser bestätigte dem Handelsblatt den Eröffnungsbeschluss. Vom Landgericht gab es keine Stellungnahme. Nach dpa-Informationen ist auch die Klage gegen den ehemaligen IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel zugelassen worden. Dessen Anwalt wollte dazu keine Erklärung abgeben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Managern und Kontrolleuren Untreue in besonders schwerem Fall vor.

Die Wirtschaftsführer sollen das Gesellschaftsvermögen von Mannesmann um bis zu 111 Millionen DM (57 Millionen Euro) geschädigt haben. Dabei geht es um umstrittene Prämien und Pensionen, die bei der spektakulären Übernahme durch Vodafone Anfang 2000 vereinbart worden waren. Den ehemaligen Aufsichtsräten der Mannesmann AG wird vorgeworfen, diese Zahlungen abgesegnet zu haben.

Ackermann erhielt Rückendeckung aus dem eigenen Haus. Aufsichtsrat und Vorstand sicherten ihm "volle Unterstützung" zu. "Das Management ist nach wie vor davon überzeugt, dass Dr. Ackermann sich zu jeder Zeit korrekt und sachgerecht verhalten hat und hält die gegen ihn erhobene Anklage für unbegründet", hieß es in der Mitteilung an die Bank-Beschäftigten.

Ex-Mannesmann-Chef Esser sieht sich nach einem Bericht des Handelsblatts durch den Eröffnungsbeschluss des Gerichts erheblich entlastet. Er sei nicht mehr als Täter, sondern nur noch als Gehilfe angeklagt, sagte Esser. Das Gericht habe, anders als die Staatsanwaltschaft, bei ihm keine Pflicht erkennen können, auf die Angemessenheit der Abfindung zu achten – eine solche Pflicht treffe nur den Aufsichtsrat, nicht den Vorstandsvorsitzenden und Empfänger der Abfindung selbst. Was die Abfindungen für variable Pensionsbestandteile betreffe, die Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk und weitere ehemalige Mannesmann-Manager erhalten haben, habe das Gericht sogar überhaupt keinen Tatverdacht erkennen können. Insoweit sei die Anklage gegen ihn selbst gar nicht erst zugelassen worden, sagte Esser.

Clement erklärte dem Tagesspiegel, ihm liege daran, zu betonen, dass "Herr Ackermann, ebenso wie Herr Zwickel und andere, bis zum rechtsstaatlichen Beweis des Gegenteils mein volles Vertrauen haben". Ähnlich äußerte sich die CDU-Vorsitzende Merkel. Auch für Ackermann, von dessen persönlicher Integrität sie überzeugt sei, gelte die Unschuldsvermutung.

Die Deutsche Schutzvereinigung fĂĽr Wertpapierbesitz (DSW) forderte Ackermann dagegen auf, sein Amt bei der Deutschen Bank ruhen zu lassen. Eine DSW-Sprecherin sagte dem Tagesspiegel: "Bislang war es unsere Devise, dass in dem Moment in dem Anklage erhoben wird, der Betroffene sein Amt ruhen lassen sollte." (dpa) / (mw)