Zuschuss für Selbstständigkeit bewerten lassen

Die Website der Landesversicherungsanstalten Braunschweig und Hannover verrät, ob der angehende Selbstständige Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss beantragen sollte.

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Von
  • Bernd Behr

Wer sich durch Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit befreien will, hat heute zwei Möglichkeiten der Finanzierung: mit Überbrückungsgeld oder als Ich-AG. Welche Variante günstiger ist, können sich Interessierte auf der Website www.Ihre-Vorsorge.de von den Landesversicherungsanstalten Braunschweig und Hannover ausrechnen lassen.

Gründer einer Ich-AG erhalten bis zu drei Jahre Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt. Die Förderung staffelt sich von monatlich 600 Euro im ersten bis 240 Euro im dritten Jahr. Der Zuschuss wird gezahlt, sofern der Unternehmer nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr selbst verdient. Das Überbrückungsgeld dagegen richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt zahlt den Lohnersatz ein halbes Jahr lang und zusätzlich eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge. Das Modell eignet sich für diejenigen, die früher gut verdient haben. Weiterer Vorteil: Die Unternehmer können erfolgreich sein, ohne den Zuschuss einzubüßen. (bb)