Mannesmann-Prozess: Solidaritätsbekundungen für Chef der Deutschen Bank

Bundesfinanzminister Hans Eichel und Sparkassenpräsident Dietrich Hoppenstedt stehen hinter Josef Ackermann.

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  • dpa

Im angekündigten Mannesmann-Prozess hat sich Sparkassenpräsident Dietrich Hoppenstedt zwar hinter den angeklagten Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, gestellt. Am Rande der Weltfinanzkonferenz im arabischen Dubai warnte der Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes die Bank jedoch davor, das Verfahren mit Standortfragen zu verknüpfen. Wenn Staatsanwälte und Richter dem Untreuevorwurf im Zusammenhang mit Vorstandsprämien nachgehen wollten, "dann muss das auch möglich sein. Und man darf solche Diskussionen nicht mit standortschädlichen Maßnahmen tot machen", betonte Hoppenstedt.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht soll der Vorwurf der Untreue gegen Ackermann geklärt werden. Der Bankchef soll als Mitglied des Mannesmann-Aufsichtsrats Millionenabfindungen an den Vorstand bei der Übernahme des Unternehmens durch Vodafone zu Lasten der Aktionäre gebilligt haben.

Hoppenstedt sagte: "Ich finde es richtig, dass Herr Ackermann weiter im Amt bleibt -- angesichts der Zulassung der Anklage." In einem Rechtsstaat, in dem zunächst die Unschuldsvermutung gelte, wäre es falsch, jemanden aus seinem Amt zu drängen, sobald die Staatsanwaltschaft ermittele oder Verfahren zugelassen werden. Dann würden vor deren Ausgang vorschnell Fakten geschaffen. Ganz ähnlich sieht das Bundesfinanzminister Hans Eichel. Auch für Ackermann gelte die Unschuldsvermutung, verlautete es aus dem Finanzministerium, solange nichts bewiesen sei, stehe der Minister hinter dem Bankchef.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft prüft, gegen den Gerichtsbeschluss zur Mannesmann-Anklage vorzugehen. Insoweit Teile der Anklage nicht zugelassen worden seien, werde geprüft, bis Donnerstag sofortige Beschwerde einzulegen, teilte die Behörde am Montag mit. Über die Beschwerde hätte dann das Oberlandesgericht zu entscheiden. Das Landgericht hatte einige der Anklagepunkte gegen die Angeklagten Klaus Esser, Joachim Funk und Dietmar Droste nicht zum Prozess zugelassen.

Die Untreue gehört zu den komplizierteren Tatbeständen im deutschen Strafrecht. Täter, die sich nach dieser Vorschrift schuldig machen, können laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden. In besonders schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Als Untreue gilt die vorsätzliche Schädigung fremder Vermögensinteressen, wenn eine Pflicht zur Betreuung dieser Interessen bestand.

Das Gesetz lautet: "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm Kraft Gesetzes [...] oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe [...] oder mit Geldstrafe bestraft."

Im Fall Mannesmann hat das Landgericht zu entscheiden, ob der Aufsichtsrat durch die Absegnung hoher Prämien- und Pensionszahlungen das Gesellschaftsvermögen des Konzerns geschädigt hat. (dpa) / (tol)