Plädoyer der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung

Lobbyvertreter der Musikwirtschaft und der Verlagsbranche haben an das Bundesverfassungsgericht appelliert, die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren zur "Rechtsdurchsetzung" im Netz aufrecht zu erhalten.

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Lobbyvertreter der Musikwirtschaft und der Verlagsbranche haben an das Bundesverfassungsgericht appelliert, die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufrecht zu erhalten. Obwohl die sechs Monate von den Providern verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur an staatliche Stellen zu hoheitlichen Zwecken herausgegeben werden dürfen, halten die beiden Industriezweige sie prinzipiell für unerlässlich zur "Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung" im "digitalen Zeitalter". Diese sei für viele der Rechteinhaber, die von "der massenhaften Internet-Piraterie" betroffen seien, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Datenbasis "überhaupt noch möglich".

Mit dem Plädoyer für die Vorratsdatenspeicherung wandten sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie bereits im Februar an die Verfassungsrichter. Veröffentlicht wurde das entsprechende Schreiben aber erst, nachdem sich Beobachter über die Ladung von Vertretern dieser Organisationen zu der für Dezember anberaumten mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen die pauschale Protokollierung der Nutzerspuren wunderten. Auf Nachfragen der Bevollmächtigten von Beschwerdeführern gab das Verfassungsgericht vor kurzem die jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet publik gemachte Eingabe (PDF-Datei) heraus.

Zur Begründung ihrer Initiative führen die beiden Verbände aus, dass sich der Sachverhalt bei der zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet nur über eine Zuordnung von Verkehrdaten wie der dynamischen IP-Adresse und der exakten Zeit des illegalen Angebots zu den Bestandsdaten des Providers ermitteln lasse. Die Rechteinhaber hätten nun zwar auf Basis des ihnen vom Gesetzgeber an die Hand gegebenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs keine Möglichkeit, an die sechs Monate lang eingelagerten Verbindungsinformationen zu kommen.

Prinzipiell müsste zur Durchsetzung des gesetzlich vorgesehenen Mittels aber "eine ebenso unspezifische generelle Vorratsdatenspeicherung erfolgen", wie sie derzeit für die eng begrenzten Zwecke des Strafrechts und der Gefahrenabwehr vorgesehen sei. Andernfalls drohe der Auskunftsanspruch "regelmäßig leer zu laufen". Somit stellten sich "hier im Wesentlichen ähnliche verfassungsrechtliche Fragen", wie sie gegenwärtig in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zu entscheiden seien.

Abschließend betonen die Rechtsexperten beider Verbände, dass sie es "nach alledem unbedingt geboten halten, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke des Abgleichs für eine Auskunft über Bestandsdaten eines Verletzers auch bei Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" in die von den Verfassungsrichtern vorzunehmende Güterabwägung einzubeziehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält dagegen, dass die Nutzung des Internets ebenso wenig nachvollziehbar sein müsse wie die von Tonbandgeräten, Fotokopierautomaten, CD-Brennern, Flohmärkten oder Schulhöfen. Das Internet dürfe kein Überwachungsnetz sein. Eine Totalprotokollierung von Internetzugängen sei völlig unverhältnismäßig, nur um "einen aussichtslosen Kampf gegen die digitale Privatkopie" zu führen.

(pmz)