RegTP fühlt sich nicht zuständig bei Calling-Card-Abzocke

Regulierungsbehörde sieht Reklamationen bei Calling Cards als privatrechtliche Angelegenheit zwischen Kartenherausgeber und Kartenkäufer.

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Von
  • Ekkehard Jänicke

Eine Fülle von Anbietern von Calling Cards, zunehmend auch für angeblich billigste Verbindungen im Inland, überschwemmt zur Zeit den Markt. Käufer können auf Anhieb schwer seriöse Anbieter von Anbietern mit Dumpingangeboten, die sich erst nach Nutzung solcher Karten als teurer Reinfall erweisen, unterscheiden. Solche Reinfälle bei unterschiedlichen Karten mehren sich.

Besonders abgezockt fühlen sich Kunden, die in letzter Zeit eine Karte unter dem Namen Tele zar gekauft haben. Die Webseiten des Anbieters Mx2com Telekommunikations GmbH in Berlin, sind seit Wochen angeblich in Überarbeitung, unter der angegebenen Telefonnummer ist dauerhaft ein Freizeichen, Anschreiben werden nicht beantwortet.

heise online hat Karten dieses Betreibers getestet, zum Beispiel das Modell TELE zar mit dem Wertaufdruck 5 Euro. Schon bei der Nutzung der ersten Karte für Inlandsgespräche erlebte der Tester sein blaues Wunder. Telefoniert wurde am 27.08.2003 mit einem ISDN-Apparat T-Concept P621 mit sekundengenauer LCD-Anzeige. Da die Anzeige des ISDN-Apparates bereits läuft, solange noch die Ansage zu hören ist, sind die nutzbaren Telefonverbindungen immer kürzer, da die Wählzeit hier nicht abgezogen wurde. Doch selbst diese Sekundendifferenz zeigt die enorme Abweichung zwischen den versprochenen Gesprächsminuten im Inland und dem tatsächlichen Minutenguthaben.

Alle Tests mit den Karten aus dieser Serie ergaben Abweichungen, die sich im Schnitt als Verbindungen weit unter 50 Prozent des zugesagten Minutenguthabens erwiesen. Eine herbe Enttäuschung erlebten die so Geprellten aber, als sie sich an den Verbrauchervice der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (Reg TP) wandten. Die Behörde fühlt sich nicht zuständig.

Auf ausführliche Fragen seitens heise online antwortete RegTP-Sprecher Harald Dörr nur: "Der Kunde ist beim Kauf des Produkts Calling-Card mit dem Unternehmen ein Vertragsverhältnis eingegangen und hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens anerkannt. Hier handelt es sich um ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen. Wenn die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, muss sich der Kunde ggf. mit einem Rechtsbeistand an das Unternehmen wenden."

Offenbar ist es nun an den seriösen Anbieter, die sich zum größten Teil in der Vereinigung der Telefonkartenanbieter Deutschlands (VTKA) zusammengeschlossen haben gegen die "schwarzen Schafe" unter den Calling-Card-Anbietern vorzugehen.

Zu dieser Meldung gibt es eine Gegendarstellung der Mx2com Telekommunikations GmbH.

(Ekkehard Jänicke)/ (tol)