US-Gericht stoppt "Do not call"-Liste

Ein US-Bezirksgericht hat die so genannte "do not call"-Liste der US-Regulierungsbehörde FTC vorerst gestoppt.

vorlesen Druckansicht 414 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Wolfgang Stieler

Ein US-Bezirksgericht hat die so genannte "Do not call"-Liste der US-Regulierungsbehörde FTC vorerst gestoppt. Die FTC hatte die Liste Ende Juni initiiert. US-Bürger, die sich vor lästigen Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern schützen wollten, konnten sich online in diese Liste eintragen -- ab 1. Oktober sollten Telefonmarketing-Unternehmen, die trotzdem Personen von dieser Liste unverlangt anrufen, pro Anruf bis zu 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.

Richter Lee R. West vom U.S. District Court in Oklahoma entschied nun, dass die FTC nicht über die nötigen gesetzlichen Kompetenzen verfüge, um eine solche Liste zu betreiben. Zwar habe das US-Parlament der Behörde den Auftrag gegeben, den Konsumenten vor den Auswirkungen von "betrügerischem oder missbräuchlichen Telemarketing" zu schützen. Ein unverlangter Anruf sei aber weder betrügerisch noch missbräulich.

Die FTC kündigte unverzüglich an, in Berufung zu gehen, und beantragte, dass der Vollzug des Urteils zwischenzeitlich ausgesetzt wird. Damit soll die Liste, wie geplant, in Betrieb gehen können. Von dem Verfahren unberührt bleiben die nach US-Medienberichten rund 40 ähnlichen Listen, die von US-Bundesstaaten betrieben werden.

In Deutschland sind so genannte "Cold Calls" -- also Anrufe bei Gesprächspartnern, zu denen noch keine Geschäftsbeziehung besteht -- bei Privatpersonen zur Produktwerbung derzeit grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Pläne im Bundesrat, dieses Verbot zumindest aufzuweichen. (wst)