Keine Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Mannesmann-Prozess

Die Richter des Landgerichts DĂĽsseldorf hatten die Anklage unter anderem gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser abgemildert.

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  • dpa

In der Mannesmann-Affäre verzichtet die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft auf die Einlegung einer sofortigen Beschwerde, teilte Behördensprecher Johannes Mocken mit. "Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat gegen den Beschluss der zuständigen Wirtschaftskammer vom 18. September 2003, soweit durch diesen die Eröffnung des Hauptverfahrens in wenigen Teilen abgelehnt worden ist, sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf nicht eingelegt", hieß es in einer Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass eine Beschwerde die Strafsache für einen nicht absehbaren Zeitraum verzögert hätte und damit die Belastung für die sechs Angeklagten wegen der längeren Verfahrensdauer nicht unerheblich verstärkt worden wäre.

Am Montag hatten die Richter des Landgerichts die Anklage unter anderem gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, den früheren Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Mannesmann AG, Joachim Funk, und den Stabsmitarbeiter Dietmar Droste abgemildert. Gegen die drei ehemaligen Aufsichtsräte, den Sprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, sowie den früheren IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel und Konzernbetriebsrat Jürgen Ladberg wurden die Anklagepunkte dagegen uneingeschränkt zugelassen.

Den sechs Angeklagten wird Untreue oder Beihilfe zur Untreue im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone vorgeworfen. Durch die Genehmigung von Abfindungszahlungen, Prämien und Pensionen an Vorstände, ehemalige Vorstände und deren Angehörige soll das Vermögen der Aktionäre in Höhe von 57 Millionen Euro geschädigt worden sein. Die prominenten Manager und Gewerkschafter haben die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Nach dem Inhalt des Eröffnungsbeschlusses bestehe hinreichender Verdacht, dass die Anerkennungsprämien und die Abfindungen der Alternativpensionsansprüche rechtswidrig gewesen seien, hieß es im Schreiben der Staatsanwaltschaft. Dies entspreche der Auffassung der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft macht nun Beschwerdeanträge vom Ergebnis der Hauptverhandlung abhängig. (dpa) / (jk)