Sniper-Software doch legal

Sniper-Software war eBay schon immer ein Dorn im Auge, kann man mit den praktischen Progrämmchen doch häufig preiswerter ersteigern als mit eBays Bietagenten.

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Von
  • Michael Kurzidim

Paragon kann mit seiner Sniper-Software vor Gericht bestehen: eBay zog die Berufung gegen die gerichtliche Freigabe des Programms zurück. Die Sniper-Software war eBay schon immer ein Dorn im Auge, kann man mit den praktischen Progrämmchen doch vollautomatisch kurz vor dem Ende einer Auktion sein Gebot abgeben, um dadurch höchst effektvoll andere Bieter auszustechen. Im Extremfall setzt der Sniper erst einige Sekunden vor dem Ende seinen Schnellschuss ab und gibt dadurch der Konkurrenz keine Zeit, auf sein Angebot zu reagieren -- rien ne va plus, nichts geht mehr.

Zwar unterstützt eBay seine Käufer durch komfortable Bietagenten, bei denen man seine persönliche Höchstgrenze festlegen kann. Die Bietagenten aller an einer Auktion beteiligter Kunden steigern sich beim Abgeben der Gebote aber vollautomatisch bis zur jeweiligen Schmerzgrenze hoch und bescheren dadurch dem Auktionshaus dicke Provisionen. Kein Wunder, dass eBay gegen die Sniper gerichtlich zu Felde zog und von einem Ende der Auktionskultur sprach. Benutzer von Programmen wie Auctionsniper, Bidnapper, esnipe oder Wegschnapp standen plötzlich mit einem Bein im Gefängnis.

Schon einmal musste das Auktionshaus allerdings klein beigeben: Das Berliner Landgericht hatte am 14. Februar dieses Jahres eine gegen Paragons Last Minute Gebot erlassene Verfügung aufgehoben. "Wir halten in jedem Fall an unserer Rechtsauffassung fest", kommentierte eBay-Sprecher Joachin M. Guenthert gegenüber heise online damals das Urteil. Das Unternehmen ging in die Berufung, strich jedoch bei der Verhandlung endgültig die Segel und nahm die Berufung gegen Paragon zurück. Damit sei der Rechsstreit endgültig erledigt und Sniper-Software in Deutschland zulässig, urteilt Paragon-Anwalt Hans-Ulrich Pfeiffer. Das Unternehmen arbeite daher schon an einer neuen Version der Software. (ku)