Geänderte Geschäftsbedingungen für Android Market sorgen für Unmut [Update]

Recht harsch hat Google Entwickler, die Anwendungen über den Android Market vertreiben, dazu aufgefordert, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen.

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Von
  • Alexander Neumann

Entwickler von mobilen Anwendungen für Googles Android Market haben eine E-Mail erhalten, in der sie aufgefordert werden, dem überarbeiteten "Developer Distribution Agreement" (DDA) zuzustimmen. Google zufolge ist das eine Pflichtveranstaltung für Entwickler, die weiterhin ihre Applikationen über den Online-Marktplatz vertreiben wollen. Die Produkte von Programmierern, die der Vereinbarung bis zum 11. Dezember nicht zugestimmt haben, werden wohl danach aus dem Android Market entfernt.

Den Wortlaut der E-Mail finden Interessierte auf der Website Android Community. In der dort geführten Diskussion wird teilweise scharf die harsche Form der Mitteilung kritisiert. Eine Google Group zur Vertragsänderung hat sich ebenfalls bereits gebildet. [Update:] Vor allem der neue Paragraph 7.2 sorgt für Unmut: Ein Entwickler, der sein Produkt aus dem Market aus unterschiedlichen Gründen (z.B. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen) zurückzieht, muss alle Einkünfte, die er innerhalb eines Jahres, bevor die Software entfernt wurde, an die Endverbraucher, die für das Produkt gezahlt haben, zurückerstatten. Auch die Gerichtsbarkeit des Vereinbarung, nämlich Santa Clara, Kalifornien, steht zur Debatte. Über weitere Änderungen berichtet der Eintrag hier.

Bei Android Market handelt es sich um Googles Online-Shop für Anwendungen, die auf mobilen Geräten auf Basis des Android-Betriebssystems laufen. Das System Android wird auf Initiative von Google von einer Allianz aus Telekomkonzernen, Handyproduzenten und Software-Firmen entwickelt und ist als Open Source verfügbar. Der Marktplatz war im Oktober 2008 an den Start gegangen. (ane)