Bericht: Deutschland will Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten nicht zustimmen

Die Bundesregierung meint, in dem Entwurf, der den Zugriff von US-Terrorfahndern auf Zahlungsverkehrsdaten regeln soll, blieben Daten- und Rechtschutz hinter den EU-Standards zurück.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 388 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Vertragsentwurf für den Zugriff von US-Terrorfahndern auf europäische Zahlungsverkehrsdaten stößt auf Widerstand. Die Bundesregierung will laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau dem von der schwedischen Ratspräsidentschaft erarbeiteten Übergangsabkommen nicht zustimmen. Sie habe die klare Weisung an ihren EU-Botschafter gegeben, ihm in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen. Da der Entwurf aber nur einstimmig verabschiedet werden könne, stehe eine Umsetzung vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember infrage. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wollen Deutschland und Frankreich das Europäische Parlament am Entscheidungsprozess beteiligen.

In dem Entwurf blieben Daten- und Rechtschutz hinter den EU-Standards zurück, hieß es laut Frankfurter Rundschau in Regierungskreisen. Frankreich stoße sich unter anderem daran, dass die USA auch ermächtigt werden sollen, die europäischen Daten an Drittstaaten weiterzugeben. Die schwedische Ratspräsidentschaft wolle sich um Nachverhandlungen mit den USA bemühen. In Brüssel heißt es jedoch laut dem Zeitungsbericht, der Verhandlungsspielraum sei fast vollständig ausgeschöpft. Die EU-Unterhändler hätten sich gegenüber den US-Amerikanern an zentralen Punkten nicht durchsetzen können.

Inhalte des Entwurfs waren gestern bekannt geworden, er ist mittlerweile auf Wikileaks einsehbar. Die USA müssen konkrete Anfragen an das EU-Land stellen, in dem der Dienstleister sitzt oder seine Daten speichert. Behörden sollen dann prüfen, ob sie den Antrag genehmigen. Ein Richter wird nicht hinzugezogen. Terrorfahnder der Europäischen Union sollen auch Bankdaten in den USA anfordern können.

Die US-Terrorfahnder sollen ihre Anfrage begründen und "so eng wie möglich zuschneiden". Wenn die Anfrage nicht präzise formuliert ist, sollten alle relevanten Daten wie Name, Adresse, Konto- und Personalausweisnummer im Paket übermittelt werden. Die Fahnder hätten nicht nur auf Daten des internationalen Dienstleisters SWIFT, sondern auch auf die von nationalen Zahlungsverkehrsdienstleistern Zugriff.

Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahres in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. (anw)