Zweites Gerichtsurteil gegen "Do not call"-Liste
Im juristischen Tauziehen um die Verschärfung der Bestimmungen gegen ungewollte Marketing-Anrufe musste die US-Regulierungsbehörde erneut eine juristische Schlappe hinnehmen.
Im juristischen Tauziehen um eine Verschärfung der Bestimmungen gegen ungewollte Marketing-Anrufe musste die US-Regulierungsbehörde FTC erneut eine juristische Schlappe hinnehmen. Richter Edward W. Nottingham vom US-Bezirksgericht in Colorado urteilte, dass die so genannte "Do-not-call"-Liste gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt.
Die FTC hatte diese Liste Ende Juni initiiert. US-Bürger, die sich vor lästigen Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern schützen wollten, konnten sich online eintragen -- ab 1. Oktober sollten Telefonmarketing-Unternehmen, die trotzdem Personen von dieser Liste unverlangt anrufen, pro Anruf bis zu 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.
Das Bezirksgericht in Colorado sieht die US-Verfassung verletzt, weil ungewollte Anrufe von Telemarketing-Unternehmen mit der neuen Regelung bestraft würden, politische Organisationen, Meinungsforscher und Wohltätigkeitsgruppen aber weiterhin auch per Telefon arbeiten dürften. Dadurch sei der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Beobachter halten es nach diesem Urteil für sehr unwahrscheinlich, dass die "Do not call"-Liste nun wie geplant zum 1. Oktober in Betrieb geht. Außerdem könnte das Urteil auch die in zahlreichen US-Bundesstaaten betriebenen vergleichbaren Einrichtungen außer Kraft setzen.
Am Mittwoch hatte der U.S. District Court in Oklahoma entschieden, dass die FTC nicht über die nötigen gesetzlichen Kompetenzen verfüge, um eine solche Liste zu betreiben. Zwar habe das US-Parlament der Behörde den Auftrag gegeben, den Konsumenten vor den Auswirkungen von "betrügerischem oder missbräuchlichen Telemarketing" zu schützen. Ein unverlangter Anruf sei aber weder betrügerisch noch missbräuchlich. Kongress und Senat hatten daraufhin in einem Eilverfahren ein entsprechendes Zusatzgesetz verabschiedet, das US-Präsident Bush wahrscheinlich noch am heutigen Freitag unterzeichnen wird. Dies hat aber keinen Einfluss auf das nun in Colorado ergangene Urteil. (wst)