Ahndung von Urheberrechtsdelikten soll drastisch verschärft werden

Dem Europaparlament liegt eine überarbeitete Version einer Richtlinie vor, der zufolge erstmals auch private Nutzer beim illegalen Kopieren die volle Härte des Gesetzes treffen könnte.

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Aus dem vermeintlichen Kavaliersdelikt des illegalen Kopierens digitaler Werke könnte bald eine schwere Straftat werden. Dies sieht die überarbeitete Version einer EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Interessen der Verwerter geistigen Eigentums vor. Demnach wäre etwa auch auf Tauschbörsennutzer, die gegen Urheberrechte verstoßen, das ganze vorgesehene Ahndungsinstrumentarium der Richtlinie anzuwenden.

Kern der Änderungen ist die Streichung einer Klausel, wonach zu privaten Zwecken begangene Urheberrechtsverletzungen nur bei einem "nachhaltigen Schaden" für die Rechteinhaber geahndet werden sollten. Absicht der Richtlinie war es ursprünglich, vor allem auf gewerbliche Raubkopierer und Fälscher von Markenartikeln abschreckend zu wirken. Nun soll sichergestellt werden, dass der Strafmaßkatalog "auf jede Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum angewandt werden kann".

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