Zweiter Freispruch im Verfahren wegen "rassistischer Links"

Der ehemalige ETH-Assistenzprofessor Thomas Stricker wurde auch vom Obergericht Zürich vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 94 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nick Lüthi

Das Obergericht Zürich hat den ehemaligen ETH-Assistenzprofessoren Thomas Stricker vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Um auf die Problematik unterschiedlicher Standards im Internet aufmerksam zu machen, hatte der Informatiker Stricker auf seiner persönlichen ETH-Homepage einen Link auf eine Unterseite der anti-rassistischen Homepage stop-the-hate.org gelegt. Dort befindet sich eine kommentierte Auflistung mit Verweisen auf rassistische, anti-semitische und neonazistische Angebote. Mit dieser Aktion übte Stricker Kritik an hochschulinternen Weisungen betreffend der Internet-Nutzung.

Alleine mit dieser Verlinkung werde die Anti-Rassismus-Strafnorm nicht verletzt, befand das Gericht. Wenn von Strickers Webseite ausgehend mit zwei Mausklicks strafbare Inhalte abgerufen werden konnten, bedeute dies noch lange nicht, dass er sich diese auch zu eigen gemacht habe. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung der beiden Webseiten sei zudem erkennbar, dass es sich um zwei unterschiedliche Angebote handle. Damit folgte das Obergericht weitgehend der Begründung der ersten Instanz, die Stricker bereits vor einem Jahr freigesprochen hatte . Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Gerichtskasse. Über eine allfällige Genugtuung und Schadenersatz zu Gunsten des Freigesprochenen wird erst in einer Nachverhandlung entschieden.

Für den Angeschuldigten hatte das Verfahren, das sich nun über mehr als dreieinhalb Jahre hingezogen hat, berufliche Konsequenzen. Eine Stelle als Professor an der Technischen Uni in Dresden, für die Stricker bereits gewählt worden war, konnte er wegen des ausstehenden Urteils nicht antreten. Seither ist Stricker arbeitslos. (Nick Luethi) / (anw)