Datenschutz-Stichproben in Baden-Württemberg

Die Datenschützer im Südwesten kontrollieren Web-Auftritte auf die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien.

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Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich des Innenministeriums Baden-Württemberg hat an einige Webseiten-Betreiber einen umfangreichen Fragebogen versandt, teilte der Interessenverband Europäischer Webmaster (IVEW) seinen Mitgliedern mit. Unter Hinweis aufs Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und weitere Vorschriften verlangt die Behörde von in Baden-Württemberg ansässigen Webseiten-Betreibern die Beantwortung zahlreicher Fragen.

Der Fragebogen geht ins Detail: Neben Fragen zur Erhebung, Bearbeitung und Speicherung der Daten wird beispielsweise auch abgefragt, ob die Webseite mit Cookies arbeitet, wie lange diese gespeichert werden und ob der Nutzer hierüber unterrichtet wird.

Der Behördenleiter Hans-Friedrich Umlandt betonte in einem Gespräch mit heise online, dass gegen die angeschriebenen Firmen kein Verdacht vorliege, es handle sich um eine Routinekontrolle. Es sei ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers, dass die Behörde die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien aktiv überwache, also auch von sich aus tätig werde. Dazu prüfe man die Angaben der Web-Anbieter. "Die Liste mag auf den ersten Blick recht umfangreich sein, die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind aber auch entsprechend hoch; außerdem muss der Fragebogen ein sehr breites Spektrum von Internet-Dienstleistern abdecken", begründet Umlandt den umfangreichen Fragenkatalog.

Nach Auswertung der Fragebogen soll sich bei Bedarf eine genauere Prüfung anschließen. "Wir prüfen die Plausibilität der Antworten. Wenn weiterer Klärungsbedarf besteht, werden wir nachhaken", kündigt Umlandt an. Wer nun kontrolliert wird, darf also nicht darauf hoffen, dass die Behörde noch einmal locker lässt, wenn die Fragen nicht zur Zufriedenheit beantwortet werden. Die Betreiber sind laut Umlandt zufällig und aus verschiedenen Bereichen ausgewählt worden.

Bei den Überprüften regt sich indes Unmut, nicht über den Inhalt des Schreibens, sondern über dessen Stil. Torsten Wenzel ist Vorstandsvorsitzender des IVEW und betreut ein Mitglied, das einen solchen Fragebogen erhalten hat. "Das hätte ruhig etwas freundlicher formuliert sein dürfen", kritisiert er den Stil des Behörden-Schreibens. Er hätte sich insbesondere mehr Aufklärung über den Grund des Schreibens gewünscht. Besonders sauer stieß ihm der ausführliche Hinweis auf den Bußgeldkatalog auf; man wolle ja gerne alle Auflagen einhalten, versichert Wenzel, aber das sei bei unterschiedlichen Vorschriften in den Bundesländern nur schwer möglich. (uma)