Handy für Jugendliche nur mit Zustimmung der Eltern
Verträge mit Kindern und Jugendlichen gelten als "schwebend unwirksam". Unterschreiben die Eltern den Vertrag nicht, zählt er nichts.
Ohne Zustimmung der Eltern können Minderjährige kein Handy kaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen oder ein Handy mit Prepaid-Karte erstanden werden soll. Darauf weist die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen hin. Wer älter als 7, aber jünger als 18 Jahre alt ist, gilt als "beschränkt geschäftsfähig" und braucht für Anschaffungen dieser Größenordnung grünes Licht der Eltern.
In der Regel achteten auch Provider und andere Telekommunikationsanbieter auf das Alter. Denn Verträge mit Kindern und Jugendlichen gelten als "schwebend unwirksam". Unterschreiben die Eltern den Vertrag nicht, zählt er nichts. Das Handy müsste zurückgegeben werden, der Händler hat den Verbraucherschützern zufolge das eventuell schon bezahlte Geld zurückzugeben.
Informationen zu Kinder und Jugendliche betreffende Rechtsfragen bietet der Jugendrechtsberater, den die Verbraucher-Zentrale in Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion ARD Ratgeber Rechtherausgegeben hat. Er kann zum Preis von 8,50 Euro plus 2 Euro Versandkosten bestellt werden bei der Verbraucher-Zentrale NRW, Zentralversand, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf oder online unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/ratgeber. (dpa) / (jk)