Gericht erklärt Lexmarks Recyclingprogramm für rechtens

Ein US-amerikanisches Bundesgericht hat in einem Rechtsstreit um wiederbefüllbare Tonerkartuschen zu Gunsten von Lexmark entschieden.

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Von
  • Angela Meyer

Wie bereits zu Beginn des Jahres, hat nach einem Bericht des Wall Street Journal ein US-amerikanisches Bundesgericht -- diesmal in Kalifornien -- in einem Rechtsstreit um wiederbefüllbare Tonerkartuschen wieder zu Gunsten von Lexmark entschieden. Die Arizona Cartridge Remanufacturers Association Inc. hatte Klage erhoben gegen Lexmarks spezielles Recyclingprogramm, bei dem Kunden einen erheblichen Preisnachlass bekommen, wenn sie sich verpflichten, ihre leeren Kartuschen ausschließlich Lexmark zur Wiederbefüllung zu überlassen.

Der Versuch, die Nachfüller von diesem Geschäft auszuschließen, hatte diese mit einiger Verzögerung auf den Plan gerufen: Mit der Begründung, das 1997 aufgelegte Programm verstoße gegen das kalifornische Wettbewerbsrecht, zogen sie 2001 vor Gericht. Dieses befand jetzt, dass Lexmarks Patente für die Kartuschen das Unternehmen auch berechtigten, die Bedingungen für deren Gebrauch festzulegen.

Ob ACRA in die Berufung geht, ist noch offen. Hinter ACRA soll laut Lexmark auch Static Control, ein Hersteller von Refill-Zubehör, stehen, mit dem Lexmark noch einen weiteren Rechtsstreit laufen hat. (anm)