Gegendarstellung zu "RegTP fühlt sich nicht zuständig bei Calling-Card-Abzocke"

Zu der Meldung "RegTP fühlt sich nicht zuständig bei Calling-Card-Abzocke" beansprucht die Mx2com Telekommunikations GmbH in Berlin die Veröffentlichung einer Gegendarstellung.

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Von
  • Jürgen Kuri

Zu der am 24. September auf heise online veröffentlichten Meldung RegTP fühlt sich nicht zuständig bei Calling-Card-Abzocke beansprucht die Mx2com Telekommunikations GmbH in Berlin mit Anwaltsschreiben vom 30. September 2003 die Veröffentlichung folgender, hier unverändert wiedergegebener Gegendarstellung:

"Unwahr ist, daß die Firma Mx2com Telekommunikations GmbH Anbieter der Calling Card mit dem Namen Tele Zar ist.

Wahr ist, daß die Firma Mx2com Telekommunikations GmbH diese Karten zu keinem Zeitpunkt angeboten und/oder vertrieben hat. Die Karte Tele Zar wurde vielmehr durch die Firma Teleboom, Berlin angeboten.

Unwahr ist, dass unter der angegebenen Rufnummer der Firma Mx2com Telekommunikations GmbH dauerhaft ein Freizeichen ist.

Wahr ist, daß die Firma Mx2com Telekommunikations GmbH unter der Rufnummer 030 - 236 237 90, -91, -92, -93 sowie 030 - 308 739 80 und -81 in den Geschäftszeiten von 09.00 bis 20 Uhr ohne weiteres erreichbar ist.

Unwahr ist, daß die Firma Mx2com Telekommunikations GmbH Anschreiben nicht beantwortet.

Wahr ist, daß die Firma Mx2com Telekommunikations GmbH auf Anschreiben stets und unverzüglich antwortet.

Berlin, 30. September 2003 Mounir El Fares"

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung besteht nach § 14 des Mediendienstestaatsvertrags (MdStV) ohne Rücksicht auf deren Wahrheitsgehalt. Die Redaktion hält an ihrer ursprünglichen Darstellung fest. (jk)