Erfolg für Rambus im Streit mit Infineon

Der US Supreme Court, höchster Gerichtshof der USA, lehnte die Berufungsklage des deutschen Chipherstellers Infineon ab.

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Von
  • Boi Feddern

Der US Supreme Court, höchster Gerichtshof der USA, lehnte eine Anhörung zu einer Berufungsklage des deutschen Chipherstellers Infineon ab. Die Münchener und das kalifornische Entwicklerunternehmen Rambus streiten sich seit Jahren, weil Rambus Lizenzzahlungen auf SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicherchips fordert. Durch die Entscheidung des Supreme Court, keine Anhörung durchzuführen, bleibt die für Rambus ausgefallene Entscheidung der vorherigen Instanz bestehen; das Verfahren geht nun an die erste Instanz zur endgültigen Entscheidung zurück.

Die technischen Eigenschaften von Speicherchips sind zwar in den öffentlichen Standards des Industriegremiums JEDEC festgelegt, doch durch den zugehörigen Spezifikationsprozess in den 90er Jahren fühlte sich Rambus um den Lohn seiner Arbeit gebracht. Viele DRAM-Hersteller zahlten, Infineon, Hyundai (inzwischen Hynix) und Micron dagegen klagten. Das erste Gerichtsverfahren, das aufgrund des Sitzes des Infineon-Betriebes im US-Bundesstaat Virginia stattfand, verlor Rambus zunächst. Im Verfahren vor dem Berufungsgericht setzten sich dann teilweise die Kalifornier durch.

Bei der Berufung vor dem Supreme Court ging es den Infineon-Anwälten vor allem um Formfehler und die Anwendbarkeit der Patente auf die strittigen Produkte. Für Rambus erhöhen sich nun die Chancen einer Milliardenklage gegen Infineon. Das Hauptsacheverfahren werde aber vor einem Bezirksgericht in Virginia weiter verhandelt, wo man sich eine "faire Entscheidung" erwarte, meinte ein Infineon-Sprecher. Man werde alle Mittel einsetzen, um eine solche Entscheidung herbeizuführen. (boi)