Macrovision erwirkt einstweilige Verfügung gegen MediaMarkt

Die seit Mitte September gültige Reform des Urheberrechtsgesetzes zeigt erste Wirkungen.

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Von
  • Stefan Porteck

Die seit dem 12. September gültige Reform des Urheberrechtsgesetzes zeigt erste Wirkungen. Per einstweiliger Verfügung hat Macrovision der Frankfurter Filiale der Handelskette MediaMarkt jetzt gerichtlich untersagt, den Kopierschutzkiller Macro 2000 weiter anzubieten. Dieses Gerät ermöglicht es, den analogen Kopierschutz Macrovision zu umgehen, mit dem zuweilen DVDs und VHS-Kassetten ausgestattet sind. Die Firma Macrovision sah darin ein Verstoß gegen Paragraph 95a des neuen Urheberrechtsgesetzes. Dieser verbietet die Einfuhr, die Verbreitung und den Verkauf von Geräten, die die Umgehung wirksamer Kopierschutzmechanismen ermöglichen.

Da vergleichbare Geräte auch von anderen Anbietern/Filialen vertrieben werden, ist in Zukunft wohl mit weiteren Verfügungen zu rechnen. Privatanwender, die bereits im Besitz derartiger "Macrovisions-Killer" sind, brauchen dagegen keine juristischen Konsequenzen zu fürchten. Die Verwendung dieser Geräte zum analogen Kopieren für den Privatgebrauch ist auch nach dem neuen Urheberrechtsgesetz nicht strafbar. (spo)