Fotos von Zivilpolizisten dĂĽrfen nicht ohne Zustimmung ins Internet
Ein Zivilpolizist muss es sich nicht gefallen lassen, dass sein Foto mit dem Kommentar "Schlapphut" im Internet veröffentlicht wird.
Ein Zivilpolizist muss es sich nicht gefallen lassen, dass sein Foto mit dem Kommentar "Schlapphut" im Internet veröffentlicht wird. Das hat das Bochumer Landgericht am Donnerstag entschieden (AZ: 8 O 374/03). Geklagt hatten zwei Beamte, die im vergangenen April die Teilnehmer einer Friedensdemonstration in der Bochumer Innenstadt gefilmt hatten. Dabei waren sie selbst fotografiert worden. Die Bilder wurden ins Internet gestellt. Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um verbotenen "Prangerjournalismus".
Die abgebildeten Polizisten hatten auf Unterlassung geklagt. Sie fühlten sich durch die Veröffentlichung in ihren Urheberrechten verletzt. Der verantwortliche Redakteur berief sich dagegen auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Die Richter gingen davon aus, dass die Zivilbeamten ganz gezielt abgebildet und durch den Begleittext bloßgestellt werden sollten.
Siehe dazu in Telepolis:
(dpa) / (wst)