Canon und die Fälscher

Gemeinsam mit EU-Behörden und der Lobby-Organisation Anti Counterfeiting Group geht der europäische Zweig von Canon gegen Produktfälschungen vor.

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Canon bläst zum Kampf gegen Produktpiraterie: Die Europazentrale des Unternehmens mit Sitz in Amsterdam arbeitet mit Behörden der Europäischen Union und mit der "Anti Counterfeiting Group" (ACG) zusammen, um Markenfälschern und Plagiatoren das Leben schwerer zu machen. Das erklärt Canon Deutschland in einer Pressemitteilung vom gestrigen Freitag. Die ACG mit Sitz in Buckinghamshire, England, ist eine Interessengemeinschaft, in der rund 200 Markenhersteller und Handelsunternehmen sowie Rechteverwalter und Anwälte ihre Aktivitäten gegen Markenpiraterie bündeln. Sie leistet Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Canon Europa gehört zu den Vollmitgliedern.

Bei der jetzt angekündigten Kampagne geht es Canon offenbar vorrangig darum, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen von Produktpiraterie zu schaffen. Anlass ist die hohe Zahl gefälschter Canon-Kameras, die Zoll und Polizei sichergestellt haben: Das Unternehmen spricht von bislang über 20.000 beschlagnahmten Plagiat-Kameras in Europa.

Wie von Seiten der EU verlautete, hat sich die Anzahl der Produkte, deren Imitate in den europäischen Handelsraum eingeführt wurden, zwischen 1998 und 2001 nahezu verzehnfacht. Während die Fälschungstechniken immer raffinierter geworden seien, habe sich die Bandbreite der gefälschten Artikel vergrößert. Tatsächlich weiß die ACG nicht nur über Jeans, CDs und elektronische Konsumgüter zu berichten, sondern auch über gefälschten Markenwhisky in täuschend echt nachgebildeten Flaschen.

In seiner "Declaration of the Fight against Piracy and Counterfeiting in the Enlarged EU" vom 5. Juni 2003 hat das europäische Parlament sich des Themas Produktfälschungen angenommen. Den darin genannten Zahlen zufolge kosten Produkt- und Markenpiraterie jährlich rund 17.000 Arbeitsplätze. Derzeit erarbeitet die EU-Kommission neue Gesetzesvorschläge, die den Schmuggel gefälschter Produkte nach Europa eindämmen und den Markenrechtsschutz stärken sollen.

Nicht nur direkte Billig-Nachbildungen von Canon-Produkten machen dem Konzern zu schaffen, sondern auch Artikel, die durch gewisse Anklänge lediglich suggerieren, dass sie etwas mit Canon zu tun hätten. So distanziert das Unternehmen sich etwa ausdrücklich von Kameras, die unter dem Namen Canomatic vertrieben werden. Lediglich zwei Modelle habe Canon selbst unter dieser Bezeichnung hergestellt, und die hätten mittlerweile historischen Wert: die Canomatic 30 von 1966 und die M70 von 1970. Alle danach angebotenen "Canomatics" sind demnach Fremdprodukte, deren Hersteller sich mit den kleidsamen Federn des japanischen Weltkonzerns schmücken möchten.

James Leipnik, Sprecher von Canon Europa, betont die Sorge des Unternehmens um die Rechte der Verbraucher, die er als vorrangige Opfer der Fälscher sieht: "Gefälschte Waren mögen manchmal so aussehen wie ein Schnäppchen, aber für den Verbraucher gibt es dabei immer versteckte Gefahren. Der Verkäufer eines Imitats wird nicht zur Stelle sein, wenn etwas nicht korrekt funktioniert; Fälschungen haben keine Garantie."

Die Klage über Markenpiraterie, hier wie bereits vor Monaten von Canon angestimmt, ist indes alles andere als neu: Immer wieder melden Unternehmen hohe Schäden in Form von Umsatzausfällen durch illegal "nachempfundene" und billig verkaufte Markenprodukte. Immer wieder warnen Markenhersteller Verbraucher vor dem Erwerb von Plagiaten. Als bevorzugten Vertriebsweg der Markenpiraten haben Industrievertreter vor allem Online-Auktionen gebrandmarkt. Folgerichtig empfiehlt Canon Europa den Verbrauchern "dringend", Canon-Kameras und Zubehör "nur im seriösen Fach- und Einzelhandel" zu kaufen.

Es wäre allerdings sehr einseitig, wenn man das Engagement von Markenherstellern gegen Produktfälschungen nur unter dem hehren Motiv des Verbraucherschutzes betrachten würde. Ein wichtiger Zweck von Aufklärungs- und Verfolgungskampagnen der Hersteller dürfte auch in der Verteidigung der eigenen Markenrechte bestehen, ohne die ein Rechteinhaber seinen Markenrechtsschutz riskiert: Wenn eine Marke durch überreichliche Präsenz geduldeter Fälschungen erst hinreichend verwässert ist, lässt sich ihr Schutz kaum noch geltend machen. (psz)