Viele registrierte Dialer sind möglicherweise nicht gesetzeskonform
Einwahlprogramme dürfen sich nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Users einwählen. Anscheinend wird diese Vorschrift im Gesetz gegen den Missbrauch von 0190- und 0900-Nummern unterschiedlich ausgelegt.
Anfang September hieß es noch, kaum ein Dialer-Anbieter reiche sein Programm zur vorgeschriebenen Registrierung bei der Regulierungsbehörde ein. Nun hat Dialerschutz.de festgestellt, dass tausende registrierte Dialer möglicherweise nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Dabei handele es sich um Einwahlprogramme, die bereits mit einem Klick auf "Ja, weiter" die Einwahl über eine teure Nummer starten, und das entspreche nicht den Mindestanforderungen. Die Regulierer wollten nun rechtliche Maßnahmen prüfen.
Die Registrierungspflicht für Dialer ist Bestandteil des neuen Gesetzes gegen den Missbrauch von 0190- und 0900-Nummern, das seit Mitte August in Kraft getreten ist. Für die Registrierung muss der Dialer bestimmte Anforderungen erfüllen. Unter anderem muss die Software deutlich als Einwahlprogramm gekennzeichnet sein und darf sich nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Users einwählen. Der von Dialerschutz.de befragte Anbieter meint, im Sinne des Gesetzes zu handeln. Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass ein "Ja, weiter"-Button alleine nicht den Anforderungen entspricht. Vielmehr habe der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth gesagt, ein solcher Button reiche völlig aus. (anw)