Bereits der Kauf von Radarwarnern ist problematisch
- Gernot Goppelt
Radarwarner für Autofahrer dürfen in Deutschland zwar verkauft werden, die Nutzung ist aber verboten. Außerdem hat auch der reine Kauf schon einen Haken: "Die Kaufverträge gelten als sittenwidrig, es gibt daher keine Garantie oder Gewährleistung für den Käufer", sagte Herbert Engelmohr, Jurist des Automobilclubs von Deutschland (AvD), dem dpa-Themendienst.
Der Gebrauch des reinen Radarwarners ist nach Paragraf 23 Absatz 1B der Straßenverkehrordnung verboten. Dort heißt es: Es sei "untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Wird ein Autofahrer mit einem Radarwarner erwischt, dürfen die Polizeibeamten Herbert Engelmohr zufolge das Gerät auch entfernen und mitnehmen.
Eine rechtliche Grauzone sind dagegen Navigationsgeräte, auf deren Straßenkarten fest installierte Blitzer eingezeichnet sind. Laut Engelmohr geht es in diesem Zusammenhang vor allem um die Worte "dafür bestimmt ist" im Gesetzestext. "Ein Navigationsgerät ist aus unserer Sicht zur Wegführung bestimmt", so der AvD-Jurist – was jedoch auf Behördenseite oft anders gesehen werde. "Allerdings muss schon viel passieren, dass bei einer Kontrolle die Anzeige des Navis überprüft wird." Außerdem könne das Gerät ja auch ausgeschaltet werden. (dpa) (ggo)