Domain-Namen und KFZ-Kennzeichen: Gegenwelle gegen Abmahnungen

Die Abmahnwelle gegen Betreiber von Domains mit KFZ-Kennzeichen verunsichert derzeit viele Webmaster. Doch mittlerweile bereiten etliche Juristen rechtliche Schritte gegen die Abmahnungen vor.

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Die Abmahnwelle gegen Betreiber von Domains mit KFZ-Kennzeichen verunsichert derzeit viele Webmaster. Die Schreiben sorgen für Terminnot: Auf den 13. Oktober datiert, aber bei vielen Adressaten erst am vergangenen Freitag oder Samstag eingetroffen, setzt es den heutigen Montag als Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von mehr als 1.100 Euro an Schadensersatz und Anwaltsgebühren. heise online hatte am Freitag die Information erhalten, der abmahnende Anwalt, Wolfgang P., habe sein Mandat niedergelegt. Mittlerweile hat der Betreiber der Abmahnungen, der Inhaber der Biberacher Firma Mowap, Michael Hermann, einer Lokalzeitung erklärt, das Mandat bestehe weiterhin. Weder Rechtsanwalt P. noch Firmeninhaber Hermann waren bislang für heise online für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Firma beruft sich auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen. Nach Meinung von Rechtsanwalt Jochen Krieger, seines Zeichens Experte für gewerblichen Rechtsschutz, kann ein KFZ-Kennzeichen als Bestandteil einer Domain-Adresse niemals ein "Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung geographischer Indizierung" sein, wie es in der Patentschrift heißt. Krieger erwägt eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnungen anzustrengen, erklärte er heise online. Er hat eine Mailingliste eingerichtet, um Gegenmaßnahmen (und ihre Finanzierung) zu koordinieren.

Die Patentanwälte Geitz, Trunkenmüller und Lucht halten die Abmahnungen in einer Stellungnahme für weder hinreichend substantiiert noch in der Sache begründet, da das Unterlassungsbegehren keinerlei Stütze in dem allerdings tatsächlich bestehenden europäischen Patent finde. Ihrer Ansicht nach sind die Abmahnungen in jedem Einzelfall als unbegründet zurückzuweisen und die den Betroffenen entstanden Anwaltskosten zu ersetzen.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Berend Blöcker hat als Reaktion gegen die Abmahnwelle sogar Strafanzeige gegen die Absender der Mahnungen gestellt. Nach Ansicht Blöckers würden "gezielt Kleinbetriebe, Rechtsunkundige mit einer Drei-Tages-Frist so unter Druck gesetzt, dass diese mangels Rechtskenntnis und am Wochenende erreichbaren Rechtsbeistand offensichtlich zahlen". Durch die "Vortäuschung eines rechtswidrigen Verhaltens" solle von den Adressaten "unter sittenwidriger Fristsetzung Gelder abgepresst werden" -- für Blöcker Nötigung und Betrug.

Betroffene sollten nach Ansicht der Anwälte auf keinen Fall vorschnell auf die Forderungen eingehen, sondern möglichst bald einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu klären. (jo)