US-Internetradios müssen Lizenzabgaben zahlen

US-Internetradios müssen an Künstler und Plattenfirmen Urheberrechtsabgaben zahlen, auch wenn sie ihr Programm gleichzeitig über einen konventionellen Sender abstrahlen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

US-Internetradios müssen an Künstler und Plattenfirmen Urheberrechtsabgaben zahlen, auch wenn sie ihr Programm gleichzeitig über einen konventionellen Sender abstrahlen. Das hat der U.S. Circuit Court of Appeals in Philadelphia nach US-Medienberichten jetzt entschieden. Der Verband der US-Musikindustrie RIAA begrüßte das Urteil. Die National Association of Broadcasters kündigte dagegen an, "alle legalen Mittel" ausschöpfen zu wollen, um den Beschluss anzufechten.

Konventionelle Radiostationen zahlen in den USA zwar Urheberrechtsabgaben an die Autoren der Songs, nicht aber an Künstler und Plattenfirmen, da die Ausstrahlung der Songs im Radio als Werbemaßnahme für den Plattenverkauf gilt. Das umstrittene US-Copyrightgesetz DMCA legte jedoch fest, dass Internetradios nicht unter diese Regelung fallen und Lizenzabgaben an Plattenfirmen und Künstler zahlen müssen.

Die Gebühr von 70 US-Cent pro Song und 1000 Hörer wurde von den Internetradios energisch bekämpft, da die damit fälligen Ausgaben die Einnahmen vor allem von kleinen Webcastern bei weitem übersteigen würden. Inzwischen haben sich die Verbände der Musikindustrie und die größeren Internet-Radios sowie die nicht-kommerziellen Stationen auf geringere Lizenzzahlungen geeinigt; lediglich die Webcaster Alliance der kleineren Web-Stationen liegt mit der RIAA noch im juristischen Clinch über die Höhe der Abgaben. (wst)