Gemstar erleidet Schlappe in Rechtsstreit um EPG-Patente

Der mittlerweile zu Rovi (alias Macrovision) gehörende Spezialist für Elektronische Programmführer (EPG) ist in Großbritannien mit einer Klage gegen den Kabelanbieter Virgin Media gescheitert.

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Von
  • Nico Jurran

Der EPG-Spezialist Gemstar hat vor dem oberstem britischen Gerich eine schwere juristische Niederlage erlitten: Der High Court of Justice hat eine Klage gegen den britischen Kabelanbieter Virgin Media wegen angeblicher Patentrechtsverletzung in allen Punkten abgewiesen. Der Rechtsstreit hatte bereits im Januar 2008 seinen Anfang genommen, als Gemstar noch zu Rupert Murdochs Medienkonzern News Corp. gehörte. Inzwischen ist Gemstar Teil des Teil des Rovi-Konzerns, der bis Sommer dieses Jahres noch Macrovision hieß.

Gemstar machte in der Klagschrift geltend, dass Virgin Media mit seinem elektronischen Programmführer (EPG) die drei europaweit von Gemstar gehaltenen europäischen Patente EP 0969662, EP 1377049 und EP 1613066 verletze. Patent EP 0969662 beschreibt – vereinfacht gesprochen – die Darstellung des laufenden beziehungsweise kommenden Fernsehprogramms in einem Raster. In Patent EP 1377049 geht es darum, die Länge verschiedener Sendungen mittels unterschiedlich langer Balken darzustellen, was die Navigation zwischen einzelnen Sendungen einschließt. EP 1613066 betrifft schließlich die Übertragung von TV-Mitschnitten.

Der Vorsitzende Richter George Mann wies die Klage bezüglich der beiden erstgenannten Patente mit der Begründung ab, dass diese zu allgemeine Sachverhalte beschreiben würden, um tatsächlich patenrechtlichen Schutz zu genießen. So mangelte es ihm bei der Raster-Darstellung an dem vom Europäischen Patentamt geforderten "weitergehenden technischen Effekt". Bezüglich des Balken-Patents zitieren britische Medien Mann mit dem Satz, das Patent beschreibe lediglich "ein Computerprogramm, das aus Informationen und Eingaben des Nutzers dem Anwender die Information gibt, die er will – nicht mehr".

Das Gericht stellte schließlich fest, dass sich in der Patentschrift 1613066 ein Fehler eingeschlichen habe. Nach Angaben britischer Medien soll sich das Patent nur auf den Transfer von TV-Mitschnitten auf externe Speichermedien beziehen, nicht aber direkte Aufnahmen auf eine eingebaute Festplatte erfassen. Nur darum hätte es bei dem Receiver von Virgin Media aber gehen können. Andere Provider wie BSkyB, Foxtel, Portugal Telecom, Sky Italia und UPC Broadband sollen (unter anderem) aufgrund der verhandelten Patente Lizenzvereinbarungen mit Rovi getroffen haben. In Interviews hatte Rovi gegenüber heise online stets betont, dass niemand auf der Welt einen elektronischen Programmführer auf den Markt bringen könne, ohne dabei Rechte des Unternehmens zu verletzen. (nij)