Arbeitnehmerdaten auf Vorrat

Anfang 2010 startet der Testbetrieb für den "Elektronischen Entgeltnachweis" (Elena). Arbeitgeber müssen umfangreiche Datensätze ihrer Beschäftigten an eine zentrale Datenbank übermitteln.

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Mit dem Jahreswechsel kommt das, was die inzwischen mitregierende FDP einmal als "Datenmonster" bezeichnet hat: Elena, der "Elektronische Entgeltnachweis". Dafür müssen ab dem 1. Januar 2010 Arbeitgeber bundesweit die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung übertragen, wo sie unter Pseudonym hinterlegt werden. Grundlage ist ein von der Großen Koalition im März dieses Jahres durchgedrücktes Gesetz.

Elena soll beim Bürokratieabbau helfen. Darüber hinaus ist das System ein Hoffnungsträger: Elena soll der qualifizierten digitalen Signatur zum Durchbruch verhelfen. Nach Ablauf des Test sollen im Regelverfahren ab 2012 staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld mit Elena papierlos beantragt und bewilligt werden können. Der Antragsteller braucht dafür eine gültige digitale Signatur. Damit das auch problem- und papierlos klappt, erfasst Elena zahlreiche Daten, die zum Beispiel das Arbeitsamt für die Berechnung der Leistungen braucht.

Oder zu brauchen meint, wie Kritiker in der Frankfurter Rundschau monieren. Denn der umfangreichen Datensatzbeschreibung (PDF) zufolge will Elena nicht nur wissen, ob einem Arbeitnehmer etwa wegen vertragswidrigen Verhaltens gekündigt wurde. Sondern auch, worin dieses Verhalten bestand – vom Arbeitgeber einzutragen in ein Freitextfeld. Diese Information sei wichtig, um über etwaige Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld entscheiden zu können, lautet die Ratio der Bundesanstalt für Arbeit.

Die Frage nach Fehlzeiten erlaubt die Differenzierung "rechtmäßiger" oder "unrechtmäßiger Streik", und vermengt Blaumachen mit unbezahltem Fernbleiben zur Pflege eines Angehörigen unter "unbezahlte Fehlzeit". Nach Streiks, erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Zeitung, müsse gefragt werden, weil nur rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen als sozialversicherte Beschäftigungszeiten zählen würden.

"Das ist ein absoluter Skandal", sagt dazu Werner Filipowski vom ver.di-Gewerkschaftsrat der Frankfurter Rundschau. Informationen zu Streiks hätten in einer solchen Datenbank nichts verloren, ergänzt Peter Wedde von der Europäischen Akademie der Arbeit der Uni Frankfurt. Der Datenschutzexperte mahnt zur Datensparsamkeit: "Gerade in diesen Zeiten des Datenmissbrauchs sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und sparsam mit Daten umgehen." Elena sei aber "weit übers Ziel hinausgeschossen".

Siehe dazu auch:

(vbr)