Prepaid-Handy-Urteil empört deutsche Kriminalbeamte

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagiert laut Nachrichtenmagazin Spiegel empört auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mittwoch, nach dem Benutzer von Mobiltelefonen mit Prepaidkarten ihre Identität nicht preisgeben müssen.

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Von
  • Detlef Grell

Laut einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins Spiegel hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) empört auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.Oktober reagiert, nach dem Benutzer von Mobiltelefonen mit so genannten Prepaidkarten ihre Identität beim Kartenkauf nicht preisgeben müssen. Danach hatten die Richter die Preisgabe der Identität für nicht zulässig befunden, weil die Netzbetreiber diese Daten nicht in eigenem Interesse, sondern nur für Zwecke der Strafverfolgung erheben würden. Beim herkömmlichen Handyvertrag nimmt der Betreiber hingegen die Daten des Nutzers sowieso auf, um die Leistung später abrechnen zu können, und muss diese dann gegebenenfalls auch den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. Für den BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen kommt das Urteil einer Handlungsanweisung für Kriminelle gleich, sich den Telefonüberwachungen durch die Nutzung von Handys mit Prepaidkarten zu entziehen. In einigen der von den Ermittlern verfolgten Fälle benutzten einzelne Beschuldigte mehr als 80 Handykarten. (gr)