Kfz-Kennzeichen-Abmahnungen: "Betrugsverdacht absolut haltlos"

Im Fall der Abmahnwelle zu Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen hat sich nun auch der Patentinhaber Michael Hermann zu Wort gemeldet.

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Von
  • Holger Bleich

Im Fall der Abmahnwelle zu Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen hat sich nun auch der Patentinhaber Michael Hermann zu Wort gemeldet. Der Schwäbischen Zeitung sagte er in einem Interview, er sei "kein Abzocker und kein Betrüger". Die Massenabmahnung seines Anwalts P. aus Nürnberg aber sei ein "sehr fragwürdiges Vorgehen, das jetzt erstmals richtig gestellt werden kann." Hermanns Firma habe "einen Vertrag mit einer Gesellschaft geschlossen, welche uns völlig die Hände gebunden hat. Wir hatten auf die Art und Weise der Kundenansprache und Abmahnschreiben keinen Einfluss." Um welche Gesellschaft es hierbei gehen soll, ließ er allerdings im Dunkeln.

Hermann habe zwei neue Kanzleien mit der Durchsetzung seiner Patentrechte beauftragt. "Die Forderungen gegen bisherige Patentverletzer haben Bestand", zeigte er sich im Interview unverdrossen. Angeblich wird die Münchner Kanzlei Preu, Bohlig & Partner einen ersten Musterprozess für ihn führen. Nun, da sein bisheriger Anwalt P. das Mandat niedergelegt habe, sei er wieder in der Lage, "den Vertrieb der Patentrechte zu lenken." Ermittlungen wegen Betrugsverdachts der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen ihn seien "absolut haltlos".

Hermanns Aussagen stehen teilweise im Widerspruch zu einer Erklärung, die zuvor sein ehemaliger Rechtsanwalt P. abgegeben hat. Dieser betonte, er habe nur einen Auftrag ausgeführt: "Mir wurde versichert, ich hätte lediglich die Rechte des Herrn Hermann zu sichern und den mir genannten Schadensersatzbetrag geltend zu machen." Er, P., habe sich auf die erteilten Ausküfte verlassen und die "entsprechenden Schreiben, die nach den mir zugänglichen Informationen und Auskünften die Rechte meines Mandanten verletzt hatten, veranlasst."

Für die Empfänger der Abmahnungen ist also weiterhin völlig unklar, wie es in der Sache weitergeht. Während Rechtsanwalt P. sie derzeit davon in Kenntnis setzt, dass er sein Mandat niedergelegt hat, kündigt Patentinhaber Hermann im Interview an, dass den angeblichen Rechteverletzern demnächst ein Schreiben des Nürnberger Anwalts Roland Hagen zugeht, in dem die Fortführung der ganzen Sache angekündigt wird.

Siehe zu den Vorgängen um die Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen: (hob)