Einigung über Urheberrechte im Internet

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) hat sich dagegen ausgesprochen, temporäre Datenspeicherungen, die im Rahmen der Übertragung automatisch angelegt werden, als Verstoß gegen d

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Von
  • Frank Möcke

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) hat sich dagegen ausgesprochen, temporäre Datenspeicherungen, die im Rahmen der Übertragung automatisch angelegt werden, als Verstoß gegen das internationale Recht anzusehen.

Rechtswidrig bleibt dagegen das Abspeichern von geschützten Dokumenten und ihre weitere Verbreitung. Dazu gehören im "WIPO Copyright Treaty" ausdrücklich auch Computerprogramme und Datenbanken (Artikel 4 und 5).

Ein zweites Abkommen ("Performances and Phonograms Treaty") regelt den Schutz der Urheberrechte von Musikern und Musikproduzenten. Dies betrifft auch das Internet: Fachleute rechnen damit, daß bis nach der Jahrtausendwende ein Sechstel aller Musikaufnahmen über dieses Medium vertrieben werden könnten.

Die Frage, wieweit Material elektronischer Datenbanken urheberrechtlich geschützt werden sollte, konnten die Vertreter aus über 150 Ländern während der Konferenzdauer vom 2. bis zum 20. 12. noch nicht einvernehmlich klären.

Die englischsprachigen Texte der Übereinkunft lassen sich unter http://www.wipo.int/eng/diplconf/distrib/treaty01.htm sowie http://www.wipo.int/eng/diplconf/distrib/treaty02.htm abrufen. (fm)